Nach Schlichtspruch Bau-Mindestlöhne im Osten bleiben

Die Verhandlungen über den Mindestlohn am Bau sind mit einem Schiedsspruch von Ex-Wirtschaftsministers Wolfgang Clement zu Ende gegangen. Der Schlichter empfahl den Tarifparteien, die beiden Mindestlöhne im Osten beizubehalten, aber nicht wie im Westen zu erhöhen.

Die Schlichtung des Streits über die Mindestlöhne im ostdeutschen Baugewerbe scheint gelungen. Am späten Freitagabend empfahl der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) den Tarifparteien in Königswinter bei Bonn, zwei Mindestlöhne im Osten beizubehalten, aber diese nicht wie im Westen zu erhöhen. IG Bau und Bauindustrie haben dem Schiedsspruch bereits zugestimmt. Die Einigung hängt nun von der Entscheidung der ostdeutschen Arbeitgeberverbände im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ab.

Verhandlungen dauerten elf Stunden

Clement sprach von schwierigen Verhandlungen. Sie dauerten elf Stunden. Der Kompromiss wurde von der Zentralschlichtungsstelle mit Mehrheit angenommen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wären alle Mindestlöhne am Bau in Gefahr. Der bundesweite Tarifvertrag läuft am 31. August aus.

Bereits im August 2007 hatten sich die Tarifparteien auf eine Erhöhung der Mindestlöhne für westdeutsche Arbeitnehmer geeinigt. Demnach sollen Bauhelfer 30 Cent mehr und damit 10,70 Euro in der Stunde erhalten und Angelernte eine Erhöhung von 12,50 auf 12,85 Euro, in Berlin 12,70. Die Regelung kann aber erst bei einer Einigung im Osten in Kraft treten.

Bauindustrie wollten höheren Lohn kippen

Die im Februar aufgenommenen Verhandlungen für ostdeutsche Bauarbeiter waren von Anfang an strittig. Die Gewerkschaft forderte eine Erhöhung der beiden Mindestlöhne, die für Facharbeiter 9,80 und für Ungelernte 9,00 Euro betragen. Dagegen wollte der ZDB den höheren Mindestlohn abschaffen und den anderen "maßvoll erhöhen". Nach dem Kompromissvorschlag Clements soll es weiter zwei Mindestlöhne geben.

IG-Bau-Vorsitzender Klaus Wiesehügel zeigte sich zufrieden: "Die Erfolgsgeschichte der Mindestlöhne am Bau wird fortgesetzt" erklärte er. Die Gewerkschaft habe dem Schlichterspruch zugestimmt, weil eine Kommission der Tarifvertragsparteien unter anderem Wege zur bundesweiten Vereinheitlichung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindestlöhne aufgezeigt habe. Wiesehügel bedauerte, dass es keine Erhöhung der ostdeutschen Mindestlöhne gebe. Die Alternative wäre aber der Wegfall der Mindestlöhne in Ost und West gewesen.

"Fairer Wettbewerb"

Auch einer der zwei Bau-Arbeitgeberverbände akzeptierte den Schlichterspruch. Dieser sei ausgewogen, erklärte der Vizepräsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), Klaus Hering. Außerdem sei es nun möglich, die von den Arbeitgebern geforderte Änderung der Lohnstruktur im Baugewerbe einschließlich der Mindestlöhne in der Tarifrunde 2009 umzusetzen. Hering betonte: "Die tariflichen Mindestlöhne im Baugewerbe sind unverzichtbar. Sie gewährleisten einen fairen Wettbewerb in unserer Branche." Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes macht seine Zustimmung davon abhängig, dass ab dem 1. September 2009 nur noch der Lohn der untersten Lohngruppe als Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt wird.

Die Entscheidung über eine Annahme des Schiedsspruchs liege allein bei den ostdeutschen Mitgliedsverbänden, betonte Verhandlungsführer Uwe Nostitz. Nostitz, der auch Vizepräsident des sächsischen Baugewerbeverbandes ist, sagte in Königswinter: "Unsere Erwartungen sind nicht ganz erfüllt worden." Die ostdeutschen Verbände würden in der kommenden Woche über den Kompromissvorschlag entscheiden. Das Ergebnis ist laut Nostitz offen. Die Tarifparteien haben bis zum 4. Juli Zeit, den Vorschlag anzunehmen.

AP · DPA
AP/DPA

PRODUKTE & TIPPS