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Tipps und Tricks Wie Sie grundlegende Fehler vermeiden

Selbst frisch Verliebte sollten über ein Ende und dessen Folgen nachdenken. Wenn es erst mal so weit ist, helfen klare Absprachen und präzise Dokumente. stern.de erklärt, worauf Sie dabei achten müssen.

Vor der Ehe oder einer Partnerschaft mit Kinderwunsch sollten Sie zusammen in einem notariellen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag klären, wie Sie nach einer Scheidung oder Trennung mit der Kinderbetreuung verfahren wollen. Zum Beispiel, bis zu welchem Alter der Kinder der oder die Alleinerziehende - wer das sein wird, sollte offen gelassen werden - dafür einen finanziellen Ausgleich (Betreuungsunterhalt) erhalten soll, und zwar gegebenenfalls abweichend von der gesetzlichen Regelung. Das ist wichtig für Mütter oder Väter, die ihre berufliche Karriere aufgeben, um Haushalt und Kindererziehung zu übernehmen.

Während der Ehe oder Partnerschaft sollte der Elternteil, der sich hauptsächlich um die Erziehung der Kinder kümmert, seine Berufstätigkeit nicht komplett einstellen, sondern frei oder in Teilzeit weiterarbeiten - soweit das möglich ist. Wichtig: Auch während der Unterbrechung einer Tätigkeit an Fortbildungen teilnehmen, um die Qualifikation nicht zu verlieren.

Vor und während einer Trennung

ist frühzeitig anwaltliche Hilfe nötig, damit man über die Folgen Bescheid weiß und sich rechtzeitig darauf einstellen kann. Informieren Sie sich bereits vor der Trennung über das Einkommen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin - man ist zwar wechselseitig zu Auskünften verpflichtet, eigene Kenntnisse helfen aber, die finanzielle Lage richtig einzuschätzen. Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind, lassen Sie anwaltlich den Trennungsunterhalt organisieren, um gegebenenfalls Unterhaltsrückstände auch noch rückwirkend geltend machen zu können. Richten Sie getrennte Konten ein, und widerrufen Sie eventuell bestehende Kontovollmachten für den Partner. Suchen Sie frühzeitig nach einer einvernehmlichen Lösung, was Finanzen, Wohnung/Haus und die Kinder angeht - das schont die Nerven. Überlegenswert ist eine Unterhaltsabfindung (einmalige Zahlung) als Alternative zum jahrelangen und verbissenen Streit. Und vermengen Sie nie die Klärung eines Unterhaltsanspruchs mit Regelungen zum Umgang mit den Kindern - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wer Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben will,

muss während der Ehe oder Partnerschaft Absprachen zur Kinderbetreuung dokumentieren. Denn wenn vereinbart worden ist, dass zum Beispiel die Frau ihren Beruf aufgibt, um dem Gatten/Partner beruflich den Rücken freizuhalten, kann das nach Scheidung oder Trennung von größter Bedeutung sein. Solche Vereinbarungen müssen aber nachgewiesen werden - mündliche Absprachen sind keine Beweise.

Wer nach Scheidung oder Trennung anspruchsberechtigt ist,

sollte Eilverfahren zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bei Gericht unbedingt nutzen. Dokumentieren Sie den konkreten Betreuungsbedarf für die Kinder im Einzelnen nach Art, Umfang und zeitlichem Einsatz (zum Beispiel Fahrtzeiten). Zahlen Sie immer Geld für die Betreuung der Kinder - auch an Verwandte. Das können Sie gegenüber dem Noch- oder Ex-Partner als Bedarf geltend machen. Falls Sie arbeiten müssen: Stellen Sie eine Vergleichsberechnung an, was von den Arbeitseinkünften übrig bliebe, wenn die Kinderbetreuungskosten hoch sind.

Dann kann eventuell die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unzumutbar sein, besonders bei gering Qualifizierten oder bei schlecht bezahlten Jobs. Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen und Absagen: Ein Unterhaltsanspruch besteht häufig erst dann, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass im konkreten Einzelfall trotz intensiver Bemühungen die Aufnahme einer Berufstätigkeit nicht möglich war. Wenn eine Betreuung Ihrer Kinder vor Ort nicht möglich ist (wegen fehlender Kindergarten- oder Hortplätze zum Beispiel), können Sie auch keiner Vollzeittätigkeit nachgehen - dazu brauchen Sie aber eine Negativbescheinigung der zuständigen Behörde.

stern-Ratgeber

A. Congiu-Wehle/J. Mohr
"Das neue Unterhaltsrecht"
Linde Verlag, 168 S.
9,90 Euro

Wer voraussichtlich Unterhalt zu zahlen hat, sollte sich, falls noch nicht geschehen, eine zusätzliche Altersvorsorge einrichten. Was in der Regel in zulässiger Weise den Unterhaltsanspruch mindert (maximal vier Prozent des Bruttoeinkommens sind als Altersvorsorge bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen). Fordern Sie Ihre(n) Ex-Partner(in) frühzeitig schriftlich und nachweisbar zur Arbeit auf, damit er oder sie sich nicht darauf berufen kann, nicht damit gerechnet zu haben. Falls sich Ihr(e) Ex- Partner(in) weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, sammeln Sie passende Stellenangebote zum Nachweis, dass freie Arbeitsplätze vorhanden waren und sind. Beantragen Sie schon im ersten Gerichtsverfahren zur Klärung von Unterhaltsansprüchen deren zeitliche Begrenzung.

Wer bereits Unterhalt bezieht,

muss unbedingt und ohne Aufforderung Auskunft über eine Veränderung des eigenen Einkommens erteilen - ansonsten droht der Verlust des Unterhalts. Versuchen Sie, über einen Notar oder ein Gerichtsverfahren den "vollstreckbaren Titel" zum Unterhaltsanspruch zu bekommen. Das Geld, das Ihnen zusteht, könnte dann auch gepfändet werden. Außerdem: Ein solcher "Titel" ist auch Hemmschwelle für das Verlangen des Ex-Partners/der Ex-Partnerin auf Abänderung von Unterhaltszahlungen.

Wer bereits Unterhalt zahlen muss,

sollte, wenn der Fall eintritt, "Indizien" sammeln, die belegen, dass der oder die unterhaltsberechtigte Ex-Partner(in) wieder eine neue feste Beziehung eingegangen ist: Der Unterhaltsanspruch kann dann womöglich erlöschen (allerdings nicht der der Kinder!). Teilen Sie unverzüglich mit, wenn sich Ihr Einkommen mindert. Das kann zu einer Minderung des zu zahlenden Unterhalts führen.

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