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  • Steuererklärung: 8 Tipps, mit denen Sie Steuern sparen

Zur Galerie Steuererklärung: 8 Tipps, mit denen Sie Steuern sparen
Vermieter, deren Immobilie leer steht oder nur teilweise vermietet ist, können seit 2016 die Grundsteuer um 25 Prozent drücken - dafür muss allerdings mindestens die Hälfte der Miete ausfallen. Sollte gar keine Miete fällig werden, darf der Vermieter die Grundsteuer um die Hälfte mindern. Allerdings muss dies beantragt werden. Und: Laut einem Gerichtsurteil müssen Vermieter die Immobilie wirklich vermieten wollen und sie auch online auf großen Portalen anbieten, um die Grundsteuer zu reduzieren.
Leer stehende Immobilien
Vermieter, deren Immobilie leer steht oder nur teilweise vermietet ist, können seit 2016 die Grundsteuer um 25 Prozent drücken - dafür muss allerdings mindestens die Hälfte der Miete ausfallen. Sollte gar keine Miete fällig werden, darf der Vermieter die Grundsteuer um die Hälfte mindern. Allerdings muss dies beantragt werden. Und: Laut einem Gerichtsurteil müssen Vermieter die Immobilie wirklich vermieten wollen und sie auch online auf großen Portalen anbieten, um die Grundsteuer zu reduzieren.
© Lisa5201/gettyimages
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Rentner, die 2018 erstmals Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, müssen dies versteuern. 76 Prozent der Brutto-Rente ist steuerpflichtig, lediglich die Werbungskostenpauschale von 102 Euro darf abgezogen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen nicht. Wer 2017 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent, 2016 von 72 Prozent.
Altersvorsorge wirkt sich steuersenkend aus. Der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendung stieg 2016 von 20.000 Euro auf 22.767 Euro bei Ledigen und bei Verheirateten auf 45.534 Euro. 2017 sind es 23.362 Euro bei Ledigen und 46.724 Euro bei Verheirateten. Allerdings können im Jahr 2017 nur maximal 84 Prozent des Betrags steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich. 2018 steigt der Betrag auf 86 Prozent, 2020 auf 90 Prozent und 2025 auf 100 Prozent.    Als Altersvorsorge werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungseinrichtungen, Alterskassen und die Rürup-Rente anerkannt. 
Bei einer vermieteten Immobilie können Hausbesitzer die Kosten für eine Sanierung absetzen. Wird innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf modernisiert, kann der Immobilienbesitzer die Kosten dafür binnen fünf Jahren steuerlich absetzen. Allerdings gilt das nur, wenn die Baukosten abzüglich der Umsatzsteuer maximal 15 Prozent der Kaufsumme entsprechen. Sind die Kosten höher, kann der Besitzer die Ausgaben nur über einen längeren Zeitraum abschreiben.
Eltern müssen die eigene Immobilie nicht zwingend an die Kinder vererben. Ein Verkauf lohnt sich, gerade wenn Renovierungen anstehen. Diese Kosten können die Kinder steuerlich geltend machen. Allerdings dürfen die Eltern nicht kostenlos im Haus leben, sondern müssen regulär Miete zahlen.
Es gibt einen Weg, eine Immobilie steuerfrei zu vererben. Dafür müssen die Kinder mindestens zehn Jahre nach der Vererbung in der Immobilie leben. Gibt es mehrere erbberechtigte Kinder, müssen diese sich einigen, wer einzieht. Die Einigung und das Einzugsdatum dürfen nur sechs Monate auseinander liegen, sonst werden doch noch Steuern fällig. 
Vermieter, deren Immobilie leer steht oder nur teilweise vermietet ist, können seit 2016 die Grundsteuer um 25 Prozent drücken - dafür muss allerdings mindestens die Hälfte der Miete ausfallen. Sollte gar keine Miete fällig werden, darf der Vermieter die Grundsteuer um die Hälfte mindern. Allerdings muss dies beantragt werden. Und: Laut einem Gerichtsurteil müssen Vermieter die Immobilie wirklich vermieten wollen und sie auch online auf großen Portalen anbieten, um die Grundsteuer zu reduzieren.
Verschenken Großeltern einen Teil ihres Vermögens an die Enkel, bleiben 200.000 Euro von der Schenkungssteuer ausgenommen. Soll mehr Geld den Besitzer wechseln, lohnt es sich, das Geld erst auf die Kinder zu übertragen - dann sind 400.000 Euro steuerfrei. Ein weiterer Trick: Der Großvater kann einen Anteil des Geldes der Oma schenken, die es dann weitergibt. 
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