
Leer stehende Immobilien
Vermieter, deren Immobilie leer steht oder nur teilweise vermietet ist, können seit 2016 die Grundsteuer um 25 Prozent drücken - dafür muss allerdings mindestens die Hälfte der Miete ausfallen. Sollte gar keine Miete fällig werden, darf der Vermieter die Grundsteuer um die Hälfte mindern. Allerdings muss dies beantragt werden. Und: Laut einem Gerichtsurteil müssen Vermieter die Immobilie wirklich vermieten wollen und sie auch online auf großen Portalen anbieten, um die Grundsteuer zu reduzieren.
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