
Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorge wirkt sich steuersenkend aus. Der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendung stieg 2016 von 20.000 Euro auf 22.767 Euro bei Ledigen und bei Verheirateten auf 45.534 Euro. 2017 sind es 23.362 Euro bei Ledigen und 46.724 Euro bei Verheirateten. Allerdings können im Jahr 2017 nur maximal 84 Prozent des Betrags steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich. 2018 steigt der Betrag auf 86 Prozent, 2020 auf 90 Prozent und 2025 auf 100 Prozent.
Als Altersvorsorge werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungseinrichtungen, Alterskassen und die Rürup-Rente anerkannt.
Als Altersvorsorge werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungseinrichtungen, Alterskassen und die Rürup-Rente anerkannt.
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