Kontoauszug

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Hartz-IV-Empfänger Bedürftige müssen Konto offenlegen

Bezieher von Hartz-IV-Leistungen müssen ihre Kontoauszüge offenlegen, wenn die Arbeitsagentur dies verlangt. Das haben die Richter des Bundessozialgerichts in einem Grundsatzurteil entschieden. Allerdings haben sie eine wichtige Einschränkung vorgenommen.