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Umstrittene Datenspeicherung Wie die EC-Karte missbraucht wird

Über fast jeden Nutzer von EC-Karten werden heimlich Risikoprofile angelegt. Abwickler von EC-Transaktionen speichern die Zahlungsvorgänge, werten sie aus und unterteilen die Karteninhaber in Bonitätsklassen. Ist das legal?
Von Heinz-Roger Dohms

Ist das Vorgehen in der Branche üblich?

Zumindest scheint es nicht die Ausnahme zu sein. Der NDR, der die Affäre aufgebracht hat, berichtet zwar nur über das Ratinger Unternehmen Easycash, das über die Umsatz- und Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutschen Bankverbindungen verfügen soll. Allerdings verlautet aus Branchenkreisen, dass auch andere EC-Abwickler Risikoprofile über die Kartennutzer anlegen. Nicolas Adolph, Chef des in München ansässigen EC-Netzbetreibers Intercard, sagte der FTD ganz offen, dass auch seine Firma die Transaktionsdaten langfristig speichere. Bei der Firma Telecash, neben Easycash der deutsche Marktführer, sei es ähnlich, heißt es in der Branche. Am Donnerstag war bei Telecash niemand zu einer Stellungnahme bereit. Easycash bestätigte der FTD das Sammeln der Daten und deren Auswertung.

Was machen die Kartenabwickler genau?

Dass die Firmen die Zahlungsdaten zunächst einmal abspeichern, ist logisch und notwendig. Schließlich fließt bei der Zahlung mit der EC-Karte zunächst kein Geld - und auch nachdem das Geld einige Tage später den Besitzer gewechselt hat, existieren zum Beispiel beim Lastschriftverfahren noch Widerspruchsfristen. Erst wenn diese abgelaufen sind, ist der Kaufvorgang unwiderruflich abgeschlossen. Warum die Daten allerdings danach noch gespeichert werden sollen, ist schwer ersichtlich. Easycash begründet dies unter anderem mit Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche. Bei anderen Abwicklern heißt es jedoch, die Daten könnten nach Ablauf der Widerspruchsfristen problemlos gelöscht werden.

Was sind die Folgen für die Kunden?

In der Praxis führt die Einteilung in Risikoklassen zunächst einmal dazu, dass viele Kunden nicht mehr per Lastschrift bezahlen dürfen. Konkret passiert dabei Folgendes: Der Kunde steht an der Kasse und steckt seine EC-Karte ins Lesegerät. Die Daten werden nun an den Abwickler übermittelt, dessen Rechner eine sogenannte "Zahlungswegeempfehlung" zurücksenden. Gilt der Karteninhaber als solide, lautet die Empfehlung: Lastschrift. Die kommt den Händler nämlich billiger als das Pin-Verfahren, für das die Bank mindestens 8 Cent verlangt. Die Empfehlung "Pin" sendet der EC-Abwickler nur für Kunden mit schlechter Bonität. In diesen Fällen nehmen Händler und Abwickler die Gebühr in Kauf. Denn im "Pin"-Verfahren liegt das Risiko eines Zahlungsausfalls bei der Bank. Der Kunde übrigens bekommt von dem ganzen Prozess nichts mit, die "Zahlungswegeempfehlung" vollzieht sich binnen weniger Millisekunden. Natürlich hängt die Frage "Pin oder Lastschrift" nicht allein von der Bonität ab. Auch andere Faktoren spielen eine Rolle, zum Beispiel die Höhe der Summe. Bei einer Rechnung von 8,50 geht der Händler lieber ein Risiko ein als bei 85 Euro.

Ist die Datenspeicherung legal?

Nein, sagen Datenschützer. Schließlich ist nach geltender Gesetzeslage die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten - es sei denn, es gibt eine anderslautende Rechtsgrundlage oder die Betroffenen geben ihre explizite Einwilligung (wie sie das zum Beispiel bei einer Schufa-Klausel tun). Bei den EC-Netzbetreibern indes existiere "wohl keinerlei Rechtsgrundlage", sagte ein Sprecher des NRW-Datenschutzbeauftragten. Und die angebliche Einwilligung geben die allermeisten Kunden in schierer Unkenntnis ab. Der entsprechende Hinweis findet sich nämlich im Kleingedruckten auf den Kassenbons, die im Lastschriftverfahren unterschrieben werden müssen.

Was passiert mit den Daten?

Bislang werden sie angeblich nur für das Scoring der Kunden verwendet. Zwar kursieren Gerüchte, dass Daten an Dritte weiterverkauft worden seien - zum Beispiel an Versandhandelsunternehmen. Ein Branchenkenner hält das aber "für eher unwahrscheinlich. Wenn das nämlich rauskäme, könnte die betreffende Firma sofort einpacken." Der Sprecher von Easycash sagt dazu: "Wir haben zu keinem Zeitpunkt Daten an Dritte verkauft", auch wenn er nicht ausschließen mag, dass man sich intern "dieses Geschäftsfeld mal angeguckt" hat.

Welche Rolle spielt der Handel?

Nach der reinen Lehre würde eigentlich gelten: Das Lastschriftverfahren kommt den Handel billiger - dafür trägt er hier das Risiko (im Gegensatz zum Pin-Verfahren, wo es bei den Banken liegt). Bloß: In den letzten Jahren haben die Einzelhändler es geschafft, das Risiko nach und nach auf die EC-Abwickler abzuwälzen. Fällt eine Zahlung aus, springt immer häufiger der EC-Netzbetreiber ein (beziehungsweise: Es ist an ihm, das Geld einzutreiben). "Der Handel hat die Abwickler dahin getrieben", sagt ein unbeteiligter Brancheninsider. Der Einzelhandelsverband weist das zurück. Schließlich würden die Netzbetreiber von sich aus anbieten, das Risiko zu versichern, sagt Ulrich Binnebößel von der Branchenlobby HDE.

Wie können sich die Abwickler vor Betrug schützen?

Natürlich ist das Interesse von Handel und EC-Abwicklern, die Ausfallrisiken zu minimieren, verständlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es daher auch völlig legal, die Kunden an der Kasse zu überprüfen. Zum einen ist das der Fall, wenn es sich um Karten handelt, die Besitzer als vermisst gemeldet haben - und die bei der Polizei in entsprechenden Sperrlisten vermerkt sind (Fachbegriff: "Kuno-Kartensperrungen"). Der andere Fall sind laufende Inkassoverfahren.

Gefunden in: FTD

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