Klauseln unwirksam BGH schützt Kaution vor Zugriff des Vermieters

Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter tabu, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Vermieter dürfen sich im Streit um Mietminderungen nicht einfach an der Kaution ihres Mieters bedienen. Zusatzvereinbarungen, wonach Vermieter ihre Ansprüche in solchen Streitfällen noch während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen dürfen, sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied (Az. VIII ZR 234/13).

Die Richter gaben damit einer Mieterin aus Bonn Recht, die ihren Vermieter verklagt hatte. Bei ihrem Einzug hatte sie 1400 Euro Kaution hinterlegt. Als die Klägerin später von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch machte, ließ sich der Vermieter das gesamte hinterlegte Geld auszahlen. Dabei berief er sich auf eine Extravereinbarung im Mietvertrag.

Der BGH erklärte diese Klausel im Vertrag für unwirksam. Ein Vermieter dürfe während des laufenden Mietverhältnisses nicht auf die Kaution zugreifen. Die Mieterin müsse ihre Kaution zurück erhalten.

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AFP/DPA