Mietrecht Trauschein erleichtert den Einzug

Heiratet ein Mieter, so darf der Ehepartner in die Wohnung einziehen, ohne dass der Vermieter dem zustimmen muss. Dagegen ist die Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.

Heiratet ein Mieter, so darf der Ehepartner in die Wohnung einziehen, ohne dass der Vermieter dem zustimmen muss oder der Mietvertrag geändert wird. Dagegen ist die Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig, die er bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern kann.

Wie die Wüstenrot Bausparkasse in Ludwigsburg mitteilt, hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, obwohl Lebensgefährten seit der Reform des Mietrechts im Jahr 2001 verbesserte Rechte genießen.

Laut Gesetz treten zwar die in dem gemeinsamen Haushalt wohnenden Lebensgefährten nach dem Tod des Mieters automatisch in das Mietverhältnis ein. In dieser Situation verdienten sie jedoch einen stärkeren Schutz als zu einem Zeitpunkt, in dem sie die Wohnung noch nicht genutzt haben, begründete das Gericht seine Entscheidung. Allerdings müsse der Vermieter im Regelfall dem Einzug eines Gefährten zustimmen. Ausnahmsweise könne er die Erlaubnis verweigern, wenn zum Beispiel die Wohnung durch einen weiteren Bewohner überbelegt würde.

AZ: VIII ZR 371/02

AP
AP