WM-Untermieter Zu Gast bei Freunden

Knapp bei Kasse, aber gastfreundlich? Dann gibt es eine Lösung: Mieter dürfen zur Fußball-Weltmeisterschaft einzelne Zimmer ihrer Wohnung gegen Geld untervermieten.

Mieter einer geräumigen Wohnung können sich problemlos am Internetportal www.wm-zimmer-2006.de beteiligen und private Unterkünfte für Fußballfans in aller Welt anbieten. Darauf verweist der Deutsche Mieterbund (DMB). Die Internetseite gehört zur Initiative "Übernachten bei Freunden", die das Immobilienportal ImmobilienScout 24, Kooperationspartner des DMB, startete. Wer Teile seiner Wohnung vermieten möchte, kann dort inserieren.

Vermieter muss aber informiert werden

Allerdings müssen Bewohner von Mietwohnungen in jedem Fall ihren Vermieter darüber informieren dass sie einen Untermieter aufnehmen möchten, betont DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. "Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, muss der Vermieter ihm im Regelfall die Erlaubnis erteilen."

Anders ist das bei der Unterbringung von Verwandten und Freunden zur WM. Der Mieter darf sie ohne Zustimmung des Vermieters aufnehmen, weil das zum normalen Gebrauch seiner Wohnung gehört. Wenn er den Gästen nur ein oder zwei Zimmer seiner Wohnung für die Zeit der Fußball-WM überlässt, dürfte es keine Probleme geben. Sie können dann auch mehrere Wochen oder sogar Monate bleiben. Es kann jedoch nicht schaden, dem Vermieter mitzuteilen, dass über längere Zeit Besuch im Haus ist.

Besuch oder Untermiete?

Das empfiehlt sich schon deshalb, weil die Grenze zwischen Besuch und Untermiete ist in der Praxis schwer zu ziehen ist. Nutzt der Gast über mehrere Wochen die gesamte Mietwohnung könnte man schon von einer Untervermietung ausgehen. Besuche von Freunden oder entfernten Angehörigen enden üblicherweise nach vier bis sechs Wochen.

Im Grunde kann der Vermieter dem Wohnungsmieter nicht verbieten, einzelne Räume einem Dritten zu überlassen. Er darf die Untervermietung nur verweigern, wenn sie zu einer Überbelegung oder übermäßigen Abnutzung der Wohnung führen würde. Das sollte allerdings während der begrenzten Zeit der Fußball-WM kaum zu befürchten sein.

Gegengrund: Störung des Hausfriedens

Anders kann es sein, wenn der Vermieter meint, die Bewohner auf Zeit könnten den Hausfrieden wiederholt stören. Dann hat er das Recht, die Untervermietung umgehend durch eine gerichtliche Verfügung zu unterbinden. Deshalb sollten Mieter auf Fragen des Vermieters antworten, wenn dieser im Vorfeld der WM wissen will, welche Fußballgäste sie erwarten. Mit Hooligans und randalierenden Fußballfans muss sich niemand abfinden.

DDP
Reiner Fischer/DDP