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Justitia

Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig

Die in der Vergangenheit geschaltete Werbung eines Portals für die Vermittlung von Cannabisbehandlungen ist einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main zufolge wettbewerbswidrig gewesen. Laut einem Urteil vom Donnerstag verstießen Teile der Werbung gegen das Laienwerbeverbot. Außerdem bemängelte das Gericht Verträge mit Ärzten, die das Portal nach eigenen Angaben mittlerweile aber ebenfalls nicht mehr verwendet.