Die mittelständische Wirtschaft hat der Bundesagentur für Arbeit Willkür bei der Verhängung von Sperrzeiten für Arbeitslose, die zumutbare Arbeit abgelehnt haben, vorgeworfen. Die plötzliche Verdreifachung der Strafzeiten lasse sich kaum anders als durch Willkür der Bundesagentur erklären, die dringend Geld in ihre leeren Kassen spülen müsse, sagte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Ohoven begrüßte prinzipiell eine Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose. Es müsse aber sichergestellt werden, dass dabei sämtliche Sachbearbeiter in allen Arbeitsagenturen der Republik einheitliche und transparente Kriterien anwendeten. Willkür müsse ausgeschlossen werden. Er fordere zudem eine Beweislastumkehr bei der Arbeitslosenunterstützung. Langzeitarbeitslose sollten der Arbeitsagentur beweisen, dass sie sich wirklich um einen neuen Job bemühten, sagte Ohoven.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte Mitte Januar mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr 152 532 Bezieher bis zu zwölf Wochen auf Arbeitslosengeld oder -hilfe verzichten mussten, da sie eine angebotene Arbeit abgelehnt hatten. Im Jahr davor hatte es nur 57.287 vergleichbare Fälle gegeben.