Einfache Müllkippen gehören der Vergangenheit an. Seit dem 1. Juni dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien entsorgt werden, weil die Übergangsfristen der seit 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung abgelaufen sind. "Die Jahrhunderte alte Praxis, Müll zu vergraben und zu vergessen, ist hier zu Lande definitiv zu Ende", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Dienstag in Leipzig.
Vor der Deponierung müssen die Abfälle nun vorbehandelt werden. Das kann in Müllverbrennungs- oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen geschehen. In letzteren werden die Abfälle zunächst zerkleinert und sortiert. Nicht zur Wiederverwertung oder Energiegewinnung geeignete Stoffe werden danach verrottet oder vergärt. Außerdem dürfen ab 2009 nur noch Deponien betrieben werden, die hohen technischen Anforderungen genügen. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sollen bis dahin allein in Nordrhein-Westfalen 23 von 38 Deponien geschlossen werden.
Bildung von Methangas vermeiden
Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass Abfälle aus Mülldeponien Schadstoffe an das Grundwasser abgeben und dass das Treibhausgas Methan entsteht. Laut Bundesumweltministerium ist die schädigende Wirkung von Methan 21 Mal stärker als die von Kohlendioxid.
Die Neuregelung trifft vor allem Industrie und Gewerbe. Laut BDE werden die Preise für die Entsorgung von Gewerbeabfällen zwischen 60 und 100 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 300 Prozent steigen.
Dagegen wird sich bei der Entsorgung von Hausmüll nur wenig ändern. Der stellvertretende Geschäftsführer des Verbands Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Achim W. Schroeter, sagte stern.de: "Unsere Mitglieder sind durchweg gut aufgestellt. Die meisten Anbieter haben ihre Hausaufgaben gemacht." Die Mehrheit der Kommunen besitze bereits seit Jahren Anlagen zur Abfallvorbehandlung oder hochwertige Deponien. Das liege daran, dass die Kommunen bei der Müllbeseitigung schon vor Inkrafttreten der Neuregelung strengere gesetzliche Vorgaben erfüllen mussten als private Entsorger.
Gebührenerhöhungen sind möglich
Nach Auskunft von Schroeter wird es allerdings in Kommunen, die ihre Abfallentsorgung an Privatfirmen abgegeben haben, zu Gebührenerhöhungen kommen. Im Gegensatz zu den Kommunen konnten private Entsorgungsfirmen den Hausmüll bislang zu sehr günstigen Preisen auf ungeschützten Deponien abladen. Auch sie müssen jetzt auf Abfallvorbehandlung und technisch einwandfreie Deponien umsteigen, was deutlich höhere Kosten verursacht.
Selbst in diesen Kommunen könne eine Gebührenerhöhung aber keinesfalls so hoch wie beim Gewerbemüll ausfallen. "Beim Hausmüll tut sich nicht so entscheidend viel", sagte Schroeter. Denn in der service-intensiven kommunalen Müllabfuhr liege der Anteil der Entsorgungskosten an den Müllgebühren lediglich bei 10 bis 20 Prozent. 70 bis 80 Prozent entfielen auf Personalkosten, fünf bis zehn Prozent würden für Technik, wie zum Beispiel Fahrzeuge, aufgewendet. Bereits eine 20-prozentige Gebührenerhöhung sei deutlich zu hoch gegriffen.