Der Fußball-Weltverband Fifa kann nicht verhindern, dass auch andere Unternehmen von der Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika profitieren. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter haben eine Klage der Fifa gegen den Süßwarenhersteller Ferrero abgewiesen, der seinen Hanuta- und Duplo-Riegeln bei früheren Meisterschaften Fußball-Sammelbildern beigelegt hatte.
Ferrero hatte die Sammelbildaktion durch die Eintragung verschiedener Marken abgesichert. Die Fifa wollte eine Löschung der Marken erreichen. Der BGH entschied nun, dass das Recht der Klägerin, die von ihr organisierten Sportveranstaltungen wirtschaftlich zu verwerten, nicht ihr allein vorbehalten sei.
Ferrero hat unter anderem "WM 2010", "WM", "2010" und "Südafrika 2010" als geschützte Marken eintragen lassen. Die Fifa hielt dies für wettbewerbswidrig. Dem BGH zufolge besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken von Ferrero und von Bezeichnungen, die die Fifa für sich hat schützen lassen. Käufer von Ferrero-Produkten mit dem Aufdruck "WM 2010" werden nach Ansicht des BGH nicht "zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, die Beklagte sei offizieller Sponsor der Klägerin". Ferrero behindere den Fußball-Weltverband auch nicht daran, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Lizenzvergabe an Sponsoren zu vermarkten.