Dienstleister EU verhängt Millionen-Strafe gegen Deutsche Post

Rabattsystem für Paket-Großkunden wurde beanstandet, Strafe beträgt 24 Millionen Euro. Gewerblicher Paketdienst wird nun ausgeliedert.

Die Europäische Kommission hat eine Buße von 24 Millionen Euro gegen die Deutsche Post verhängt, da der Konzern nach ihrer Ansicht seine marktbeherrschende Stellung mit einem unzulässigen Rabattsystem für Paket-Großkunden missbraucht hat. Mit Preisnachlässen für Großkunden hätte die Post gezielt verhindert, dass Wettbewerber im deutschen Markt Fuß fassen konnten, teilte die Kommission dienstags in Brüssel mit. Zudem verpflichtete sie die Post, den gewerblichen Paketdienst auszugliedern. Damit soll verhindert werden, dass die Post Gewinne aus ihrem Briefmonopol zur Subventionierung von Kampfpreisen im gewerblichen Paketbereich nutzt. Die Post teilte mit, sie akzeptiere die Entscheidung und erwarte keine Belastungen der künftigen Geschäftsergebnisse aus dem Urteil. Der Kurs der Post-Aktie gab deutlich nach.

Regeln gegen Quersubventionierung

Die EU-Kommission fällte mit ihrer Entscheidung gegen die Deutsche Post AG erstmals einen Beschluss im Postsektor, der in der EU liberalisiert wird. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti sagte, mit der Entscheidung würde die Kommission nun Regeln gegen Quersubventionierungen aufstellen. Diese müssen ab jetzt auch Monopolisten, die in bereits liberalisierten Geschäftsbereichen tätig sind, künftig beachten.

In dem Verfahren gegen den Ex-Monpolisten geht es um Verträge, mit denen die Post Großkunden an sich binden wollte. Bereits im Oktober hatte die EU-Kommission die Post wegen der Treue- und Zielmengenrabatte für Großkunden kritisiert, mit denen Wettbewerber daran gehindert wurden, in Deutschland Fuß zu fassen. Denn die Rabatte waren daran geknüpft worden, dass die Großkunden ihr gesamtes Postaufkommen über die Deutsche Post AG versenden und dabei jährliche Mindestmengen erreichten.

Schon 1994 erste Beschwerden

Der Post-Konkurrent UPS hatte bereits im Jahr 1994 Beschwerde bei der EU-Kommission gegen diese Praxis mit der Begründung eingereicht, die Post würde Einnahmen aus dem profitablen Briefmonopol zur Finanzierung ihrer nicht kostendeckenden Preise im gewerblichen Paketdienst nutzen. Auch die EU-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Post in dieser Sparte nicht alle Zusatzkosten deckt und damit ihr Monopol für einen »auf Verdrängung gerichteten Preiswettbewerb missbraucht hat«.

Gewerbliche Paketdienst wird ausgegliedert

Um den Verdacht von Quersubventionierungen künftig auszuräumen, sagte die Post der EU-Kommission eine Ausgliederung des Geschäftsfelds gewerbliche Paketdienste zu. Durch eine transparente und an Marktpreisen orientierte Gestaltung der Verrechnungspreise und der neuen Tochtergesellschaft soll gewährleistet werden, dass keine Einnahmen aus dem Briefmonopol zur Finanzierung der Paketdienste genutzt werden, teilte die EU-Kommission mit. Die Kommission wird auch die Einhaltung der »sehr strenge Transparenzlienien« überprüfen, sagte ein Sprecher Montis.

Bußgeld durch Rückstellungen gedeckt

Bei der Post hieß es: »Für die zukünftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsfeldes Express national erwartet die Deutsche Post keine negativen Auswirkungen als Folge der Brüsseler Entscheidung.« Die Geldbuße beweget sich innerhalb der dafür bereits gebildeten Rückstellungen.

Weitere Verfahren gegen die Post

Gegen die Post laufen in Brüssel noch zwei weitere Verfahren. Eines betrifft Klagen von Wettbewerbern, dass die Post Massenbriefsendungen aus dem Ausland vorsätzlich verzögert und für solche Sendungen unzulässige Aufschläge erhoben hat. Die Post verfügt im Briefbereich - anders als im Paketdienst - noch über ein weitgehendes Monopol. Zudem untersucht die EU-Kommission, ob die Post Unternehmenszukäufe in anderen Bereichen durch das Briefmonopol quersubventioniert und Verluste im Paketbereich durch Monopolgewinne ausgeglichen hat. Für die Zukunft sind solche Zuschüsse nun ausgeschlossen, sagte der Sprecher Montis. Die Untersuchungen der EU-Kommission können sich aber auch auf die Vergangenheit beziehen. Ein Ende der Verfahren lässt sich daher noch nicht absehen, sagte der Sprecher Montis weiter.