Emissionshandel im Luftverkehr Alle Fluggesellschaften müssen CO2-Abgaben zahlen

Die Einbeziehung internationaler Fluglinien in den europäischen CO2-Emissionshandel ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels auf Fluggesellschaften ist zulässig. Die ab Januar für alle in Europa startenden und landenden Airlines geltende Abgabe auf das Treibhausgas CO2 verstoße nicht gegen die "Souveränität von Drittstaaten", verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg und wies damit Klagen aus den USA zurück. Zur weiteren Begründung hieß es, die Abgaben müssten nur Airlines bezahlen, die sich "physisch im Hoheitsgebiet" der EU befinden. Flugzeuge, die die EU nur überfliegen, müssten demnach keine Zertifikate kaufen. (Az: C-366/10)

Gegen die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels hatten der US-Luftfahrtverband und drei große US-Fluggesellschaften geklagt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach dem sogenannten "Open-Skies"-Abkommen unzulässige Gebühr auf Treibstoff. Der EuGH wies dies nun ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.

Airlines müssen EU-Kriterien beachten

Der EuGH erachtet es ebenfalls für zulässig, dass etwa Airlines aus den USA Zertifikate für die gesamte Flugstrecke und nicht nur den EU-Luftraum erwerben müssen. Zur Begründung hieß es, die Politik der Union ziele im "Umweltbereich auf ein hohes Schutzniveau". Die EU könne sich deshalb grundsätzlich dafür entscheiden, den Flugverkehr in seinem Hoheitsgebiet, "nur unter der Voraussetzung zuzulassen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die von der Union festgelegten Kriterien beachten".

Dem EU-Vorhaben zufolge sollen allen Airlines, die in der EU starten oder landen, zunächst 85 Prozent der Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden - die weiteren 15 Prozent sollen sie bezahlen. Der kostenlose Anteil soll dann später sinken und Fluglinien zum Einsatz klimafreundlicherer Technik animieren.

DPA
kave/AFP/DPA