Die Supermarktkette Aldi Süd darf ihren Kuhflecken-Pudding Flecki weiterhin verkaufen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und wies einen Berufungsantrag von Dr. Oetker gegen ein Landgerichtsurteil zurück. Das OLG schloss sich im Grundsatz der Auffassung des Landgerichts an, dass Flecki das Geschmacksmuster, das Dr. Oetker für Paula zusteht, nicht verletzt. Auch ahme Flecki den Pudding Paula nicht in unlauterer Weise nach.
Oetkers Erfolgspudding Paula wird mit einer Comic-Kuh mit Sonnenbrille seit 2006 vermarktet. Flecki wird von Aldi Süd seit dem vergangenen Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille aber Blümchen und Kuhglocke trägt. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits am 1. März einen Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites Verkaufsverbot für den Flecki-Pudding abgelehnt. Das OLG musste nun in zweiter Instanz über die Forderung von Dr. Oetker nach einem Verbot entscheiden.