Die internationale Kontonummer IBAN raubt den Verbrauchern die Nerven. So treten etwa Probleme bei bestimmten Versicherern, Energieversorgern und Lotterieanbietern auf: Eine ausländische Bankverbindung kann dann nicht für Zahlungen in Deutschland genutzt werden. Dabei sollte dies im Zahlungsraum Sepa ("Single Euro Payments Area") ausdrücklich möglich sein. Auch bei Banken melden Verbraucher Schwierigkeiten.
IBAN-Eingabe nicht möglich: 280 Beschwerden
Seit der Einrichtung der Sepa-Beschwerdestelle Ende Mai 2017 beklagten sich Verbraucher inzwischen 280 Mal. "Die Mehrzahl der Unternehmer hat zwar die rechtlichen Vorgaben umgesetzt, es gehen aber immer noch Beschwerden bei uns ein", bilanzierte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke zum Jahrestag.
Die Probleme treten an verschiedenen Stellen auf: So wollten etwa in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen - und bekamen vom Versicherer beschieden, es werde nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptiert. Oder der Einkauf im Internet scheiterte, weil die Online-Systeme der Shops die Eingabe von Auslandskonten nicht zuließen.
Nutzung der internationalen Kontonummer ist verpflichtend
In 120 Fällen stellte die Wettbewerbszentrale Verstöße fest und mahnte Unternehmen ab. Meist mit Erfolg: Die Firmen verpflichteten sich, ihre Modalitäten zu ändern. In drei der Fälle jedoch sah sich die Wettbewerbszentrale zur Klage gezwungen - Ausgang offen.
Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in derzeit 34 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.
