Kartellverstöße 400-Millionen-Rekordstrafe für Siemens

Der Elektrokonzern Siemens muss wegen Kartellverstößen 396 Millionen Euro zahlen. Insgesamt verhängte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von 751 Millionen. Siemens will nun gegen die Strafe klagen.

Die EU-Kommission hat gegen Siemens und weitere Elektrokonzerne die Rekord-Kartellstrafe von insgesamt 751 Millionen Euro verhängt. Noch nie verhängte die EU eine höhere Gesamtstrafe wegen eines einzelnen Kartellverstoßes. Allein auf Siemens entfalle eine Rekord-Strafe von 396,6 Millionen Euro, teilte die europäische Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Brüssel mit.

Siemens muss zudem die Strafe von 22 Millionen Euro für den 2005 gekauften österreichischen Industriekonzern VA Tech übernehmen. In dem Verfahren geht es um verbotene Preisabsprachen und eine Marktaufteilung bei gasisolierten Schaltanlagen. Alstom und Areva aus Frankreich waren nach Auffassung der Kommission neben Siemens führend an dem Kartell beteiligt. Sie sollen 65 Millionen Euro beziehungsweise 53,6 Millionen Euro zahlen. Der französische Schneider-Konzern muss 8,1 Millionen Euro zahlen.

Siemens weist Vorwurf nicht

Siemens kündigte an, gegen die verhängte Kartellstrafe juristisch vorzugehen. "Siemens wird gegen die Bußgeldbescheide der EU-Kommission über rund 396 Millionen Euro beim Europäischen Gericht klagen", teilte Siemens mit. Das Unternehmen wieß den Vorwurf zurück, zwischen 1988 bis 2004 an einem Kartell im europäischen Markt für Stromverteilungsanlagen beteiligt gewesen zu sein. "Absprachen bei gasisolierten Hochspannungsschaltanlagen gab es lediglich von Oktober 2002 bis April 2004 bei einigen wenigen Projekten im europäischen Wirtschaftsraum", hieß es.

Strafen kommen auch auf die japanischen Firmen Mitsubishi (119 Millionen Euro), Toshiba (91 Millionen Euro) und Hitachi (52 Millionen Euro) zu. Der japanische Konzern Fuji wurde mit 3,8 Millionen Euro bestraft, die Japan AE Power Systems mit 1,4 Millionen Euro. Der Schweizer Elektrotechnikkonzern ABB profitiert von einer Kronzeugenregelung und ging daher straffrei aus. Das Unternehmen hatte die Untersuchungen einst angestoßen.

DPA · Reuters
DPA/Reuters