Die führende Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) hat anlässlich der Vorstellung ihres Weltkorruptionsberichtes 2005 auch eine Liste von Mindeststandards veröffentlicht, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unkorrektes Verhalten erschweren soll. Demnach sollten öffentliche Auftraggeber:
1. Selbstverpflichtung
Einführung - und Anwendung - eines Verhaltenskodex', der den Auftraggeber und seine Mitarbeiter zu einem klaren Antikorruptionsprogramm verpflichtet. Dieses Programm sollte mögliche Interessenskonflikte ansprechen, Mechanismen für die Meldung von Korruptionsfällen festlegen und Hinweisgeber ("Whistleblower") schützen.
2. Teilnahmevoraussetzung
Unternehmen dürfen nur dann an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie einen entsprechenden Verhaltenskodex haben.
3. Ausschluss
Voraussetzung ist eine "schwarze Liste" für Unternehmen, bei denen es ausreichend Beweise dafür gibt, dass sie in korrupte Aktivitäten verwickelt waren. Firmen auf dieser Liste sollten für eine bestimmte Zeit von öffentlichen Ausschreibungen des Auftraggebers ausgeschlossen werden.
4. Umsetzung
Natürlich muss auch dafür gesorgt werden, dass alle Verträge öffentlicher Auftraggeber mit Bauunternehmen, Lieferanten und Dienstleistern die Vertragspartner verpflichtet, ein striktes Antikorruptionsprogramm umzusetzen. Das kann dadurch erreicht werden, dass die öffentliche Hand einen Integritätspakt einführt, der beide Vertragsparteien verpflichtet, nicht zu bestechen.
5. Mindestbetrag
Ab einem bestimmten, möglichst niedrigen Betrag, sollen Aufträge nur noch im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden dürfen.
6. Informationsfreiheitsgesetz
Allen Anbietern, am besten auch der Öffentlichkeit, ungehinderten Zugang zu Informationen über alle Phasen des Vergabeprozesses ermöglichen. Die sollte auch den Auswahl- und Evaluierungsprozess einschließen, sowie sämtliche Vertragsbestandteile.
7. Gleichheitsgrundsatz
Es sollte sichergestellt sein, dass kein Anbieter während des Vergabeprozesses Zugang zu privilegierten Informationen - insbesondere über den Vergabeprozess selber - erhält.
8. Spielraum
Alle Anbieter sollten genügend Zeit für die Erstellung ihrer Angebote haben. Auch bei der Erfüllung etwaiger Qualifizierungsbedingungen sollte kein Zeitdruck ausgeübt werden.
9. Laufende Kontrolle
Alle Vertragsanpassungen, die den Preis oder die Leistungsbeschreibung um einen vorher festgelegten Prozentsatz verändern, sollten vom Auftraggeber auf Management-Ebene kontrolliert werden.
10. Unabhängige Prüfinstanzen
Interne und externe Kontroll- und Prüfinstanzen müssen unabhängig und wirksam arbeiten können. Die Berichte sollten der Öffentlichkeit jederzeit zugänglich sein. Außerdem sollte jede unverhältnismäßige Verzögerung der Vertragserfüllung sofort zusätzliche Kontrollen auslösen.
11. Aufgabentrennung
Schlüsselfunktionen müssen personell getrennt werden. So sollte die Verantwortlichkeit für Bedarfsplanung, Projektvorbereitung, Auswahl der Auftragnehmer, Vertragsgestaltung, Überwachung und Kontrolle eines Projektes bei verschiedenen Gremien liegen.
12. Rotation
Einrichtung von Sicherungsvorkehrungen wie: * Übertragung wichtiger Entscheidungen auf Arbeitsgruppen statt Einzelpersonen; * Rotation von Personal in kritischen Positionen; * gute Ausbildung und Bezahlung von Mitarbeitern im Vergabebereich.
13. Unabhängige Beobachter
Die Teilnahme von Organisationen der Zivilgesellschaft als unabhängige Beobachter des Ausschreibungsverfahrens und der Projektdurchführung fördern.