Marktabsprachen der Gasversorger EU verdonnert Eon zu 553-Millionen-Strafe

Es ist die erste Kartellstrafe im europäischen Energiemarkt, und sie ist ziemlich hoch: Die EU-Kommission verhängte gegen den deutschen Versorger Eon eine Geldbuße von 553 Millionen Euro. Eon und der ebenfalls bestrafte französische Konzern GDF Suez sollen den Gasmarkt unter sich aufgeteilt haben.

Die EU-Kommission hat gegen die Energiekonzerne Eon und Gaz de France Suez (GDF) wegen der Verletzung von EU-Wettbewerbsrecht eine Geldstrafe von jeweils 553 Millionen Euro verhängt. Die Konzerne hätten sich zum Bau ihrer gemeinsamen Megal-Pipeline 1975 auf eine Art Stillhalteabkommen geeinigt, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Eon habe zugesichert, kein über die Pipeline aus Russland importiertes Gas in Frankreich zu verkaufen. GDF Suez habe sich im Gegenzug vom deutschen Markt fern gehalten. Diese Vereinbarung sei auch nach der Liberalisierung des EU-Energiemarktes 2000 noch in die Tat umgesetzt worden. Erst 2005 hätten die beiden Unternehmen diese Vereinbarung aufgegeben, so die Kommission.

Eon und GDF kündigten an, gegen die Geldbuße vor Gericht zu ziehen. Die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt, sei nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden, hatte Eon erklärt. Die Konzerne müsse das Bußgeld aber trotz des bevorstehenden Rechtsstreits zahlen. Damit hat die Kommission nach eigenen Angaben erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt.

"Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerstwiegenden Kartellverstößen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Konzerne hätten damit die Verbraucher in zwei der größten europäischen Gasmärkte um stärkeren Preiswettbewerb und mehr Anbieterauswahl gebracht. Durch die Megal-Pipeline fließt Erdgas von Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich und Frankreich. Eon und GDF sind die führenden Gaskonzerne in Deutschland und Frankreich. Das Bußgeld von 1,106 Milliarden Euro ist die zweithöchste von der EU-Kommission bislang verhängte Kartellstrafe.

AP · DPA · Reuters
Reuters/DPA/AP