Russland-Sanktionen: Betroffenen Anteilseignern darf Stimmrecht entzogen werden
Als Reaktion auf finanzielle Sanktionen gegen Anteilseigner darf eine Holding ihnen das Stimmrecht entziehen. Das Einfrieren ihrer Gelder hindert sie daran, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Tochtergesellschaft einer russischen Bank. (Az. C-465/24)