Bonpflicht
Mann besteht nach Besuch im Saunaclub auf seinen Kassenbon und ruft die Polizei
In Darmstadt hat ein Mann nach seinem Besuch in einer Sauna einen Kassenbon verlangt. Der Betreiber des Etablissements ließ den Mann durch das Sicherheitspersonal entfernen. Dieser verständigte die Polizei. Sie klärte den Betreiber über das Inkrafttreten der Bonpflicht auf.