Verbraucherschützer: Wartefrist vor Abschluss von Restschuldversicherung muss bleiben
Verbraucherschützer fordern, die erst Anfang des Jahres eingeführte Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Ratenkredits und dem Abschluss einer Restschuldversicherung beizubehalten. Die Einführung dieser siebentägigen Wartefrist "war ein wichtiger Game-Changer" für Bankkunden, erklärte am Freitag Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Durch den zeitlichen Abstand könnten Verbraucher nun ohne Druck darüber nachdenken, ob und mit welchem Versicherungsangebot sie ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank absichern möchten.