Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig
Unterschiedlich hohe Tarife des Gasversorgers Gasag für Neu- und Bestandskunden sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt. Der Berliner Versorger hatte zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende April 2022 höhere Arbeitspreise für neue Kundinnen und Kunden berechnet, das ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin "unzulässig", wie es am Montag mitteilte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine sogenannte Musterfeststellungsklage angestrengt. (Az. MK 1/22 EnWG)