Verwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von drei aktuellen und früheren Mitgliedern der AfD in Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Einstufung des Landesverbands der Partei als gesichert rechtsextrem bestätigt. Aus den Unterlagen des Landesverfassungsschutzes werde "in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme", erklärte das Gericht am späten Donnerstag zu Begründung seiner Entscheidung. Diese ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD und 1 A 201/23 MD)