Im Grundgesetz steht, dass niemand mehrmals für dieselbe Tat bestraft werden kann. Das gilt auch bei Mordfällen – ein Freispruch war bisher ein Freispruch. Nun soll eine Reform erreichen, dass Freigesprochenen in Mordfällen erneut der Prozess gemacht werden kann. Etwa, wenn DNA-Spuren entschlüsselt werden können. Doch ausgerechnet Juristen stellen sich gegen das neue Gesetz, darunter auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger. Warum?
Strafgesetz Verlässlicher Rechtsstaat oder Gerechtigkeit für Angehörige? Sabine Leutheuser-Schnarrenberger kritisiert Gesetzesreform

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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