Während innerhalb der Europäischen Union (EU) an der Grenze nicht mehr kontrolliert wird, müssen Reisende aus Staaten, die nicht der EU angehören, mit Zollkontrollen rechnen. An den Flughäfen wird dafür das Zweikanal-Abfertigungsverfahren angewandt. Dabei muss sich der heimkehrende Tourist zwischen zwei Durchgängen entscheiden: Rot markiert ist der Durchgang für Reisende mit anmeldepflichtigen Waren. Grün gekennzeichnet ist der Weg für Reisende, die nichts zu verzollen haben. Mit der Wahl des Kanals übernimmt der Reisende die gleiche Verantwortung wie mit der Antwort auf die Frage eines Zöllners, ob er etwas zu verzollen hat.
Freimengen beachten
Erlaubt sind bei der Einreise aus Drittstaaten für den Eigenbedarf 200 Zigaretten, ein Liter Spirituosen, 500 Gramm Kaffee und 50 Gramm Parfüm, Arzneimittel für den persönlichen Bedarf und andere Waren bis zu einem Wert von 350 Mark. Bei der Einreise aus Polen oder Tschechien auf dem Landweg oder im Küstenseeverkehr sind es sogar nur bis 200 Mark. Diese Freimengen gelten auch für die Kanarischen Inseln, die französischen Überseedepartements und die britischen Kanalinseln, die zwar zum Zollgebiet der EU gehören, aber nicht zum Steuergebiet für die Verbrauchs- und Mehrwertsteuer.
Stichprobenartige Kontrollen
Werden die entsprechenden Mengen unterschritten, kann ohne schlechtes Gewissen der grüne Durchgang an der Grenze gewählt werden. Dort kontrollieren allerdings die Grenzbeamten stichprobenartig, um Schmuggel zu verhindern. Finden sich bei so einer Kontrolle doch größere Mengen der Konsumprodukte, kennt der Zoll kein Pardon. Die fällige Einfuhrabgabe muss gezahlt werden, außerdem ein Zollzuschlag und ein Strafverfahren droht überdies.
Gefährliche Produktpiratierie
Werden im Urlaub Produkte bekannter Markenhersteller sehr günstig angeboten, handelt es sich meist um Produktpiraterie. Bleibt der Wert im Rahmen der Einreisefreimenge, sind sie für den Zoll kein Problem. Doch die vermeintlichen Schnäppchen sind oft keine, warnt Gaby Schäfer, Zolloberinspektorin der Oberfinanzdirektion Koblenz. »Die billigen Nachahmungen können sogar die Gesundheit und das Leben von Personen gefährden.« Textilien sind häufig mit giftigen Farbstoffen versetzt und Ersatzteile für Autos haben keine Sicherheitsprüfung durchlaufen.
Probleme mit exotischen Souvenirs
Besonders problematisch ist die Einfuhr von Souvenirs aus exotischen Ländern. Seit 1973 gilt das »Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen« - das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA). Dieses Abkommen haben mittlerweile mehr als 130 Staaten unterzeichnet. Ziel des WA ist es, den Handel mit den geschützten Tieren und Pflanzen einzuschränken und sie somit in ihrer Vielfalt als unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde zu schützen.
Vorher informieren hilft
»Wenn man sich in der Materie nicht 100 Prozent auskennt, dann sollte man keine Souvenirs tierischen oder pflanzlichen Ursprungs mitbringen«, rät Mario Sterz, stellvertretender Fachgebietsleiter für das WA beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn. Wegen der Fülle der geschützten Arten ist es überaus schwierig, den Überblick zu behalten. Wer schon vor dem Urlaub genau weiß, welches Exemplar der Flora oder Fauna auf der Rückreise dabei sein soll, kann sich vor der Abreise erkundigen, ob das WA berührt ist oder nicht.
Bußgeld oder Strafverfahren
Den Verkäufer im Ursprungsland zu fragen, macht wenig Sinn. In der Regel wird den Kunden versichert, dass alles in Ordnung ist, berichtet Sterz. An der Grenze erlebt der gutgläubige Käufer dann die böse Überraschung. Denn wer besonders geschützte Pflanzen oder Tiere wie Krokodile einführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der Bußgelder bis zu 100.000 Mark verhängt werden können. Wenn streng geschützte Arten eingeführt werden, beispielsweise Riesenschlangen, wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet. »Die Auskunft des Verkäufers ist dabei vollständig irrelevant«, warnt Sterz.
Ausfuhrbeschränkung für antike Gegenstände
Geschützt sind nicht nur die Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch die Produkte, die aus ihnen gewonnen werden. Also auch Schnitzereien aus Elfenbein oder Gürtel aus Krokodilleder kommen nicht durch den Zoll. In vielen Ländern gelten Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote für antike Gegenstände oder Kunstgüter. Urlauber sollten sich vor einem Kauf genau informieren, ob die alte Ikone oder die griechische Amphore überhaupt »ausreisen« darf.
Keine WaffenInformationen:»Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen«
bereit.
»Reisezeit: Ihr Weg durch den Zoll«
zur Verfügung.