Versicherungsaufsichtsgesetz Wenn die Lebensversicherung Pleite geht

Ähnlich wie bei Banken soll auch für Lebens- und Krankenversicherer ein Sicherungsfonds aufgebaut werden. Pflichtmitglieder: Alle Gesellschaften mit Sitz in Deutschland - aber es gibt nicht nur Grund zur Freude.

Bei Pleiten von Lebens- und privaten Krankenversicherern werden Kunden vom kommenden Jahr an besser geschützt. Koalition und Opposition einigten sich im Bundestags-Finanzausschuss einstimmig auf einen Kompromiss für die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Danach soll ähnlich wie bei Banken auch für Lebens- und Krankenversicherer ein Sicherungsfonds aufgebaut werden, an dem sich alle Gesellschaften mit Sitz in Deutschland beteiligen müssen. Die Neureglung soll an diesem Freitag vom Bundestag verabschiedet werden und 2005 in Kraft treten.

Erfüllung garantierter Leistungen

Die Neuregelung sieht vor, dass bei einer Firmenpleite die betroffenen Verträge nach Anordnung der Aufsicht auf den Sicherungsfonds übertragen werden. Dieser stellt Mittel bereit, damit garantierte Leistungen erfüllt werden. Dann soll der Fonds Verträge "möglichst rasch" auf andere Versicherer übertragen.

Nach Meinung der Parteien bieten bisherige Sicherungseinrichtungen keinen genügenden Schutz für Versicherte. Die Protektor Lebensversicherung AG und die von privaten Krankenversicherern gegründete Medicator AG seien auf die freiwillige Zusammenarbeit des in Schwierigkeiten steckenden Unternehmens angewiesen. Dies habe sich beim Zusammenbruch der Mannheimer Lebensversicherung AG im vergangenen Jahr gezeigt.

Aber: Selbstbehalt sehr niedrig

Koalition und Opposition verständigten sich in der abschließenden Sitzung des Finanzausschusses auf Klarstellungen. So werde die Rechtssicherheit für Unternehmen und Versicherte erhöht, verlautete aus dem Gremium. Eine Herabsetzung von Leistungen solle nicht mehr im Bemessen der Aufsichtsbehörde liegen. Versicherungsnehmer müssen einen Selbstbehalt leisten, wenn das Vermögen des Sicherungsfonds einschließlich Sonderbeiträge nicht ausreicht. Der Selbstbehalt sei dann aber auf 5 Prozent der garantierten Versicherungssumme begrenzt, was unter den international üblichen 10 bis 20 Prozent liege.

Entschärft wurden auch Vorgaben zur Finanzierung der Sicherungseinrichtungen. Für den Fonds der Lebensversicherer sollen nun zwei Tausendstel der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aller angeschlossenen Unternehmen bereitgestellt werden statt ursprünglich drei Tausendstel einschließlich Nachzahlungen beziehungsweise Sonderbeiträgen. Bei privaten Krankenversicherungen werde auf eine Vorfinanzierung und laufende Beiträge für den Sicherungsfonds verzichtet, hieß es. Hier müssten Gelder nur im Krisenfall bereitgestellt werden. Die Organisation der Fonds müsse zudem erst im Sicherungsfall eingerichtet werden. (DPA)