Werksschließung Nokia darf Subventionen vorerst behalten

Zwischensieg für Nokia: Laut Staatsanwaltschaft Bochum hat sich der Handyhersteller die Subventionsmillionen nicht erschlichen - jedenfalls unter strafrechtlichen Gesichtspunkten. Der zivilrechtliche Weg bleibt jedoch noch offen - auch für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihre Ermittlungen gegen Nokia wegen möglichen Subventionsbetruges eingestellt. "Die Prüfung der Unterlagen hat keine Anhaltspunkte für ein betrügerisches Verhalten von Verantwortlichen der Firma Nokia zu Tage gefördert", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

Als im Januar die Schließungspläne für das Bochumer Nokia-Werk bekanntgeworden waren, habe die Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen von Bürgern erhalten. Daraufhin hätten die Strafverfolger geprüft, ob Nokia sich die öffentlichen Förder-Millionen unter falschen Voraussetzungen oder gar aufgrund von Täuschungen erschlichen haben könnte. Die Prüfung habe aber keinen Anfangsverdacht ergeben, so dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.

Der laufende Streit um die Rückzahlung von fast 60 Millionen Euro, die die Landesregierung von Nokia fordert, bleibt nach Informationen der Zeitung davon unberührt. Das Land Nordrhein-Westfalen behauptet, das Unternehmen habe Zusagen bei der Schaffung von Stellen nicht eingehalten. Nokia ließ nach Regierungsangaben eine vom Land gesetzte Zahlungsfrist verstreichen.

Zivilrechtlicher Weg steht noch frei

Die Staatsanwälte hätten nur die rein strafrechtliche Dimension des Falles geprüft. Die Rückforderungen des Landes könnten auf dem zivilrechtlichen Wege weiterbetrieben werden. Bisher hat sich Nokia geweigert, die Fördergelder zurückzuzahlen.

Der Konzern will das Werk mit 2300 fest Angestellten und 1000 Leiharbeitern aus Kostengründen zur Jahresmitte aus der Ruhrgebietsstadt abziehen. Der größte Teil der Produktion wird in eine neue Fabrik in Rumänien verlagert.

DPA · Reuters
DPA/Reuters