Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband bringt es an den Tag: Nur wenige Anbieter der sieben untersuchten Versicherer würden dem Verbraucher für ihn wichtige Informationen auf ihrer Website so zur Verfügung stellen, dass er sie einfach finden und verstehen könne. Häufig würden für den Versicherer besonders nachteilige Informationen sogar komplett vorenthalten.
Ausnahme: Kfz-Versicherer
So sei in allen untersuchten Versicherungssparten, außer bei Kfz-Versicherungen, nicht über wesentliche und teilweise gravierende Deckungslücken oder wirtschaftliche Nachteile und Besonderheiten der angebotenen Produkte aufgeklärt worden, berichten die Verbraucherschützer.
Kaum Hinweis auf Ausnahmen
Bei Hausratversicherungen weise nur einer der sieben Anbieter auf den fehlenden Versicherungsschutz bei Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch hin. Bei Kapital-Lebens- und fondsgebundenen Versicherungen informiert den Angaben zufolge keiner der Anbieter über die Abschlusskosten. In der Angebotsberechnung werde nur in einem einzigen Fall die unterstellte Verzinsung genannt, jedoch sei auch hier keine Aussage dazu gemacht worden, worauf sich die Verzinsungsannahme gründe.
Die Untersuchung zeige, wie wichtig eine gesetzliche Pflicht für die Versicherer sei, fair und klar über ihre Produkte und die Rechte der Verbraucher zu informieren, meinen die Verbraucherschützer. Nach ihrer Auffassung ist daher eine Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG) notwendig.