Tipp für Selbstzahler: Erst wenn ein Arzt die Leistung erbracht hat, sollte die Rechnung beglichen werden. Wer Krankenbehandlungen oder Operationen aus der eigenen Tasche bezahlt, sollte darauf bestehen, dass die Leistung erst anschließend in Rechnung gestellt wird. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Patienten von Schönheitschirurgen hätten berichtet, sie seien zur Kasse gebeten worden, bevor die Operation durchgeführt worden war. In einigen Fällen kassierten die Ärzte die gesamte Summe. In anderen zunächst die Hälfte und den zweiten Beitrag unmittelbar nach dem Eingriff.
Ansprüchen kaum durchsetzbar
Durch die Vorkasse werde die Durchsetzbarkeit möglicher Rechtsansprüche jedoch unnötig eingeschränkt, erklärte Julia Nix, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale. Sei eine Leistung nicht oder nicht korrekt erbracht worden, könnten Patienten ihr Zurückbehaltungsrecht nicht mehr ausüben.
Die Verbraucherschützer empfehlen "in jedem Fall auf eine dezidierte Rechnung zu bestehen, die nach Erbringen der medizinischen Leistung bezahlt wird". Ohnehin sollten sich Patienten vor kosmetischen Operationen von unterschiedlichen Seiten Informationen über mögliche Risiken und realistische Ziele des Eingriffs besorgen sowie Preis-Leistungs-Vergleiche der einzelnen Praxen vornehmen.