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Rechtsstreit um Berufsunfähigkeitsversicherung Ein Mann kämpft um seine Existenz

Wolfgang Scharfenberger ist seit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig, doch seine Versicherung zahlt nicht. Ein Lehrstück über die Tücken der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Von Daniel Bakir

Am Rücken kann es einfach jeden treffen, egal ob Handwerker oder Büroarbeiter. Bei Diplom-Pädagoge Wolfgang Scharfenberger war es der zweite Bandscheibenvorfall, der ihn aus der Bahn warf. Auch nach mehreren Operationen und Reha-Maßnahmen wollten die Schmerzen nicht weichen, längeres Sitzen oder Heben von schweren Gegenständen blieb unmöglich. Ärztliche Diagnose: Arbeitsunfähigkeit.

Immerhin hatte der Familienvater aus Süddeutschland acht Jahre zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger abgeschlossen. Die sollte nun zumindest die finanziellen Folgen der Erkrankung abfedern, dafür hatte er schließlich all die Jahre eingezahlt. Allein: Das tat sie nicht. Auf Geld von der Versicherung wartet Scharfenberger vergeblich. Stattdessen hat er ordnerweise Ärger, Atteste und Anwaltsrechnungen - und chronisch krank ist er nebenbei ja auch noch.

Dabei hatte er mit der Entscheidung zum Abschluss der Versicherung erst einmal alles richtig gemacht. Berufsunfähigkeitspolicen gelten vielen unabhängigen Experten als Pflichtversicherung, weil sie ein fundamentales Risiko abdecken. Weil es aber im Ernstfall für die Versicherungen richtig teuer wird, nutzen sie jede sich bietende Möglichkeit, um nicht zahlen zu müssen. Sie spielen auf Zeit, zweifeln Gutachten an oder versuchen, den Vertrag nachträglich für nichtig zu erklären. Im Fall von Wolfgang Scharfenberger recherchierte die Nürnberger, dass ihr Kunde im Antrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht angegeben hatte - ein Kardinalfehler. "Aufgrund der besonderen Schwere der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung mussten wir im Mai 2007 die Anfechtung des Vertrags erklären", teilt die Nürnberger auf Anfrage mit.

Für Scharfenberger ist das besonders bitter, schließlich hatte er sich bei dem Antrag extra von einem Experten beraten lassen. "Der Berater hat mir damals geraten, den Arztbesuch nicht anzugeben", sagt der heute 63-Jährige. Man wolle ja nicht unnötig "die Pferde scheu machen", seien die Worte des damals so netten Herrn Berater gewesen, der Scharfenberger auch eine Reihe weiterer Versicherungen vermittelte. Dieser habe auch gleich den Antrag selbst ausgefüllt, sodass Scharfenberger nur noch zu unterschreiben brauchte. War hier die Provision wichtiger als das Wohl des Kunden? Der Versicherungsvermittler bestreitet die Vorwürfe gegenüber stern.de.

Sieben Jahre Papierkrieg

Wolfgang Scharfenberger kämpft nun schon seit sieben Jahren um seine Ansprüche. Der Schriftwechsel mit Anwälten, Ärzten, der Versicherung und dem Vermittler füllt Ordner. Er hat relevante Gerichtsurteile recherchiert und in Internetforen Dutzende Geschädigte gefunden, die ebenfalls mit Berufsunfähigkeitsversicherungen hereingefallen sind. Aber er steckt in einem Dilemma: Um möglicherweise doch noch Geld zu bekommen, müsste er vor Gericht gehen. Aber das Geld für ein Gerichtsverfahren hat Scharfenberger nicht. Prozesskostenhilfe verweigert das zuständige Gericht bisher.

Ob die Versicherung für die behauptete Falschberatung überhaupt gerade stehen müsste, hängt vom Status des Vermittlers ab. Handelte er als "Versicherungsvertreter" im Auftrag der Nürnberger, so hafte die Versicherung für falsche Ratschläge, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sei der Berater dagegen als "Makler" für verschiedene Anbieter unterwegs, sei die Versicherung fein raus. Scharfenbergers Berater ist zwar heute als Versicherungsvertreter gemeldet, zum Zeitpunkt des Abschlusses aber war er nach eigener Aussage Mehrfachvertreter. Die Nürnberger stützt diese Aussage. "Es ist auf jeden Fall enttäuschend, dass das Gericht in diesem Fall keine Prozesskostenhilfe gewährt", sagt Verbraucherschützer Grieble.

Antrag muss akribisch ausgefüllt werden

Auch Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern kennt die Fallstricke der Berufsunfähigkeitsversicherung. Er warnt eindringlich vor Maklern, die ihre Kunden bequatschen, es mit dem Fragebogen nicht so genau zu nehmen, um die Provision für den Abschluss kassieren zu können. "Die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden", sagt Straub. Andernfalls sei das ein schwerwiegender Verstoß des Kunden und für die Versicherung ein Anfechtungsgrund, auf den sie sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss berufen könne. Der Experte rät Verbrauchern, alle Gesundheitsfragen mit dem Hausarzt und den übrigen Ärzten, bei denen man in Behandlung war, zu besprechen und erst dann seine Kreuzchen im Antrag zu setzen.

Für Wolfgang Scharfenberger kommen solche Tipps zu spät. Die Nürnberger hat ihm zwischenzeitlich 12.000 Euro angeboten, wenn er die Sache zu den Akten legt. Nach Einschalten eines Anwaltes habe sie das Angebot sogar verdoppelt, sagt Scharfenberger. Er lehnte ab. Würde die Versicherung leisten, bekäme er bis zum Vertragsende 170.000 Euro, rechnet Scharfenberger vor. Aus seiner Sicht ist das Verhalten der Versicherung eine Masche, um berechtigte Ansprüche ihrer Kunden abzulehnen. Vergangene Woche hat er die Verantwortlichen der Nürnberger und seinen Berater wegen Prozessbetruges angezeigt.

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