Verbraucher sollen nach den Plänen der Bundesregierung von ihren Versicherungen mehr Rechte und Leistungen erhalten als bislang. Das Kabinett verabschiedete in Berlin einen Entwurf für das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Anbieter zu mehr Information und Beratung des Kunden vor Abschluss einer Police verpflichtet. Änderungen zu Gunsten des Verbrauchers sind zudem beim Widerrufsrecht, der Klagefrist und den vorvertraglichen Anzeigepflichten vorgesehen. Bei Lebensversicherungen sollen die Kunden einen Anspruch auf Beteiligung an den so genannten stillen Reserven der Versicherer erhalten.
Das Gesetz soll im Sommer nächsten Jahres verabschiedet werden und Anfang 2008 in Kraft treten. Eine Zustimmung der Länder ist nicht erforderlich. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hatten am aktuellen VVG, das noch aus dem Jahr 1908 stammt, bereits Änderungen gefordert.
Klare Rechengrundlage im Streitfall
Mit dem neuen Gesetz berücksichtigt die Bundesregierung insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer. Versicherte sollen demnach "in Zukunft angemessen auch an den noch nicht realisierten Gewinnen beteiligt werden". Die Unternehmen müssten dazu die Reserven offen legen und ihre Kunden jährlich über den auf sie entfallenden Teil unterrichten. Eine Hälfte der durch die Beiträge des Versicherten erwirtschafteten Reserve sei bei Beendigung des Vertrages auszuzahlen, die andere Hälfte verbleibe beim Unternehmen, um Wertschwankungsrisiken ausgleichen zu können.
Bei der Berechnung des Rückkaufswertes soll nach Angaben des Justizministeriums in Zukunft nicht mehr auf den Zeitwert, sondern auf das Deckungskapital der Versicherung zurückgegriffen werden. Dies bedeute im Regelfall eine höhere Auszahlung und erlaube im Streitfall eine klare Rechengrundlage.