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Trinkgeld zum Fest Weihnachtsgeschenk für Postbote, Müllmann und Co.: Wie teuer darf die Aufmerksamkeit sein?

Teaserbild: Josef Schafnitzel/Picture Alliance
Sehen Sie im Video: Weihnachtsgeschenk für Postbote, Müllmänner und Co.: Wie teuer darf die Aufmerksamkeit sein?


Weihnachten ist auch die Zeit der Geschenke.
Im privaten Bereich eine schöne Geste - am Arbeitsplatz kann das allerdings zu Problemen führen.
Im öffentlichen Dienst beschäftigte dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen, es gibt jedoch Ausnahmen.
Postboten und Postbotinnen dürfen Geschenke mit einem Wert von maximal 25€ behalten.
Bei Angestellten der Städtischen Müllabfuhr ist die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Berlin sind Sachgeschenke bis 10 € und Bargeld bis 5€ erlaubt.
Das selbe Prinzip gilt auch bei Lehrkräften sowie Erziehern und Erzieherinnen. In Berlin etwa dürfen Lehrkräfte Geschenke bis 30 Euro annehmen.
Wer seiner eigenen Putzkraft zu Weihnachten eine kleine Freude machen will: Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat sind steuerfrei.
Das Trinkgeld für Angestellte, Kellner oder Friseure ist übrigens grundsätzlich steuerfrei.

Im privaten Bereich ist Schenken eine schöne Geste - am Arbeitsplatz kann das allerdings zu Problemen führen. Was wo noch in Ordnung ist, erfahren Sie im Video.

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