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25. November 2009, 21:03 Uhr

Sammelklage gegen Facebook

Das Web-Netzwerk Facebook muss sich gegen eine Sammelklage wegen Bereicherung wehren. Einige Nutzer werfen dem Internetportal vor, bei Onlinespielen Kreditkarten ohne Zustimmung der Inhaber belastet zu haben. Von David Gelles und Joseph Menn

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Obwohl die Nutzung von Facebook kostenlos ist, können Anbieter von Anwendungen, die auf der Plattform laufen, Gebühren erheben© Julian Stratenschulte/DPA

Facebook muss sich gegen eine Sammelklage wehren. Die Klage, die vergangene Woche eingereicht wurde, richtet sich auch gegen Zynga, den Marktführer bei Onlinespielen. Die Kläger werfen Facebook irreführende Angebote vor. Kritiker sagen, solche Praktiken seien Teil eines allgemeinen Trends, bei dem Onlinekunden dazu gebracht werden sollen, wiederkehrenden Zahlungen zuzustimmen, ohne dass sie davon Notiz nehmen.

Im Rahmen der Spiele auf Facebook können die Spieler virtuelles Geld verdienen, indem sie Testangebote nutzen. In vielen Fällen, so der Vorwurf der Kläger, stimmen die Spieler dabei unbewusst Kreditkartenbelastungen zu.

In den USA überprüft der Gesetzgeber derzeit auch andere Internetpraktiken, die für Verbraucher zu unerwarteten Zahlungen führen können. Gemeint sind Methoden, bei denen bestimmte Angebote oder Fragebögen angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Onlinetransaktion abschließt. Dabei entstehen häufig Zahlungsverpflichtungen für den Kunden, ohne dass dieser davon Kenntnis bekommen hat.

In der Klage gegen Facebook und Zynga wird das Beispiel von Rebecca Swift genannt. In einem Onlinespiel von Zynga willigte sie ein, ein homöopathisches Mittel "ohne Risiko zu testen". Laut Angebot sollte man die Bestellung binnen 15 Tagen stornieren können und in diesem Fall lediglich 6 Dollar Versandgebühr bezahlen müssen. Nachdem Swift stornieren wollte, habe man ihr zunächst 80 Dollar in Rechnung gestellt. Zwei Wochen später seien weitere 86 Dollar berechnet worden.

Angebote im Rahmen von Onlinespielen machen rund ein Drittel von Zyngas Umsatz aus, der für das laufende Jahr auf 250 Mio. $ geschätzt wird. Das Unternehmen sagte, man habe mittlerweile sämtliche Offerten aus den Spielen entfernt und werde sie nur wieder einführen, wenn man die Qualität gewährleisten könne. Zu der Klage wollte Zynga nicht Stellung nehmen.

Bei Facebook heißt es, man sei nicht haftbar, weil die Angebote von einem externen Netzwerk aus verwaltet worden seien. Außerdem hätten diese Angebote gegen die Nutzungsbedingungen Facebooks verstoßen und hätten daher gar nicht erst auf der Site des Online-Netzwerks erscheinen dürfen.

Gefunden in ... ... der Online-Ausgabe der "Financial Times Deutschland"

Von David Gelles und Joseph Menn
 
 
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