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3. Februar 2006, 16:01 Uhr

Geflügel soll wieder hinter Gitter

Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss das Geflügel in Deutschland spätestens ab dem 1. März wieder im Stall bleiben. Landwirtschaftsminister Horst Seehofer will die Stallpflicht mindestens bis Ende April beibehalten.

Sollten die Zugvögel früher kommen als sonst, könnte die Stallpflicht sogar schon im Februar in Kraft treten© DPA

Damit soll während des Vogelzugs ein Einschleppen der gefährlichen Tierseuche verhindert werden. Sollten die Zugvögel früher als üblich kommen, tritt die Eilverordnung noch diesen Monat in Kraft. Bis zum Herbst will Seehofer zudem prüfen lassen, ob Massenimpfungen sinnvoll sind. Seehofer räumte ein, dass die bundesweite Stallpflicht das Geflügel und die Halter erheblich belasten werde. Doch sei die Zwangsmaßnahme angesichts der "horrenden Schäden", die nach einem Ausbruch der Vogelgrippe drohen, erforderlich und angemessen. Eine Differenzierung nach Regionen oder Bundesländern sei unmöglich, sagte der CSU-Politiker. Denn niemand wisse, wo genau die Zugvögel in Deutschland rasten werden.

Kampf gegen illegale Fleischimporte an den Grenzen

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bauernverbands einen Geflügelbestand von rund 110 Millionen Tieren, zehn Prozent davon leben in Freilandhaltung. Laut Eilverordnung sind ab 1. März auch Geflügelmärkte verboten, es sei denn, alle Tiere wurden vorher klinisch auf die Vogelgrippe getestet. Weiterhin wird an den Grenzen sowie auf Autobahnen und auf Flughäfen intensiv kontrolliert und nach illegalen Geflügelprodukten - etwa aus der Türkei - gesucht.

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Landwirtschaftsminister Horst Seehofer folgte einer Empfehlung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit auf der Insel Riems© DPA

Bereits im Herbst hatte Seehofer eine Stallpflicht erlassen. Wie damals folgte er auch jetzt einer Empfehlung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit auf der Insel Riems. Institutsleiter Thomas Mettenleiter betonte, dass nicht der Vogelzug, sondern illegale Importe von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten die Hauptgefahr für eine Einschleppung darstellen.

Laut Mettenleiter liegen aus den Zugvögelgebieten in Afrika keine ausreichenden Informationen über eine mögliche Ausbreitung der Seuche vor. Doch sei die Stallpflicht schon wegen der "dramatisch verschärften Situation" in der offenbar von West bis Ost verseuchten Türkei geboten. Dort machen viele Vögel einen Zwischenstopp. Mettenleiter kündigte an, dass im März und April Wildvögel nach ihrer Ankunft in Deutschland auf Vogelgrippe untersucht werden. Dazu würden tot gefundene oder abgeschossene Tiere verwendet.

Impfung mit Risiko

Das Bundesforschungsinstitut empfahl Seehofer, eine massenhafte Schutzimpfung für Freilandgeflügel zu prüfen und hierzu Studien durchzuführen. Dies sagte Seehofer zu, wies aber auf das Risiko hin, dass geimpfte Tiere zwar nicht mehr an Vogelgrippe erkrankten, aber trotzdem das Virus in sich tragen und weitergeben können. Nach Mettenleiters Angaben verursacht eine Impfung zudem nicht unerhebliche Kosten, weil jedes Tier zwei Mal geimpft werden muss und nachträglich eine Blutkontrolle fällig wird. Das Institut werde wegen der fälligen Studien frühestens im Herbst eine Empfehlung dazu abgeben können.

Aus Sicht des Naturschutzbunds Nabu zielt die neuerliche Stallpflicht ins Leere. Es dürfe nicht vergessen werden, welche negativen Auswirkungen dies mittel- bis langfristig auf die Struktur der Geflügelhaltung in Deutschland haben werde. Sollte es immer wieder solche Verordnungen gebe, sei "mit einer weiteren Konzentration der Geflügelhaltung in agrarindustriellen Tierhaltungsanlagen zu rechnen", erklärte der Nabu.

AP

 
 
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