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13. Juli 2009, 16:59 Uhr

Gericht verurteilt Mörder 29 Jahre nach der Tat

Schwarzfahren lohnt sich nicht. Ein 55 Jahre alter Mann aus Heidelberg kann dies inzwischen aus eigener Erfahrung mehr als bestätigen. Fast 30 Jahre konnte er verbergen, dass er 1980 jemanden ermordet hatte. Dann ging er den Fahndern ins Netz - wegen einer fehlender Fahrkarte. Nun wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Mord, 29 Jahre, Heidelberg Leimen, homosexuell

Lebenslange Haft: Eine DNA-Analyse überführte einen Mörder 29 Jahre nach der Tat© Thomas Kienzle/AP

Mehr als 29 Jahre nach einem Mord ist ein 55 Jahre alter Mann in Heidelberg am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht warf ihm neben dem Mord auch Raub vor. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juni 1980 sein 60 Jahre altes Opfer in dessen Wohnung zunächst niedergeschlagen und dann erwürgt, um rund 900 Mark (etwa 460 Euro) zu stehlen. Überführt wurde der Mörder mit moderner Kriminaltechnik - und durch "Kommissar Zufall": Der Mann ging der Justiz nach fast drei Jahrzehnten auf der Flucht wegen seines chronischen Hangs zum Schwarzfahren ins Netz.

Im Prozess schwieg der Mann zu den Vorwürfen. Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Er legte noch am Montag Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Eindeutige Spuren am Tatort

Die Beweise gegen den 55-Jährigen sind jedoch nach Ansicht der Kammer erdrückend: Seine DNA und Fragmente von Fingerabdrücken waren in der Wohnung des aus Leimen stammenden Opfers - ein Mann aus dem Homosexuellenmilieu - sichergestellt worden. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der heute 55-Jährige sein Opfer im Juni 1980 in dessen Wohnung begleitet, nachdem sich die beiden am Mannheimer Hauptbahnhof kennengelernt hatten. Dort schlug der damals Obdachlose den 60-Jährigen nieder und erwürgte ihn, bevor er ihn ausraubte.

Dem späteren Angeklagten gelangt es allerdings, auf kuriose Weise - und hinter Gittern - durch das engmaschige Netz der Ermittler zu schlüpfen: Nur drei Tage nach dem Mord saß er wegen räuberischer Erpressung und Geiselnahme bereits wieder in Haft. Als die Leiche in Leimen entdeckt, ein Phantombild erstellt und die Mannheimer Stricher-Szene durchforstet wurden, konnte sich der mutmaßliche Mörder in seiner Zelle in Sicherheit fühlen. Nach der abgesessenen Haftstrafe arbeitete er zunächst wieder und blieb für Polizei und Justiz lange unauffällig - bis er den Kartenkontrolleuren in der Straßenbahn auffiel.

DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
traldors (13.07.2009, 20:28 Uhr)
Praktisch (...)
genug "Material" am Tatort und jeder der dazu passt "fährt ein".
Nach "29 Jahren" Jahren sicherlich ein "Höhepunkt" der Strafermittler. Was bleibt ist der schale Geschmack, das die Beweisführung sich auf Indizien stützt, das allein reicht offensichtlich zur Verurteilung.
Solange wir keine Verhältnisse wie vor 45 haben, sicherlich ok. Bei der nächsten radikalen Wende wird das sicherlich anders aussehen.
spiegel-surfer (13.07.2009, 19:53 Uhr)
...wieso immer homosexuellen-milieu???
es wäre an der zeit, in berichten in denen homosexuelle auftauchen nicht immer wieder routinehaft den begriff "homosexuellen-milieu" zu verwenden.
permanent wird hier an personen ein zwielichtiger geruch gehängt. das ist nichts anderes als diskriminierung durch stumpfe journalisten, denen außer floskeln nichts einfällt.
wenn eine 60jährige Frau Sex mit einem - sagen wir - 55jährigen Mann hatte und er sie dann erschlägt, dann wird über die frau ja auch nicht als eine aus dem "heterosexuellen-milieu" berichtet - oder?
Eisenbaer (13.07.2009, 18:32 Uhr)
Das Urteil sollte eigentlich....
...für Unruhe bei einigen weiteren Langzeit-Unbestraften sorgen. Ich wünsche denen auf jeden Fall einen unruhigen Schlaf und ein paar ordentliche Magengeschwüre!!!
h-p-t (13.07.2009, 17:55 Uhr)
auch ein überwachungsstaat hat.....
...seine vorteile :D
sehr gut !
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