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23. Januar 2012, 18:36 Uhr

Passwörter von Martin N. sind schwer zu knacken

Hinweise auf weitere Morde oder einen Pädophilenring? Die Ermittler können nur spekulieren, was sich auf den Datenträgern des mutmaßlichen Kindermörders Martin N. befindet. Denn die Passwörter sind bisher nicht geknackt. Ob das jemals gelingt, ist fraglich.

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Auf den Datenträgern des 41-jährigen Martin N. vermuten die Ermittler brisantes Material© Julian Stratenschulte/DPA

Dass die Festplatten des mutmaßlichen Kindermörders Martin N. brisantes Material enthalten, da sind sich die Ermittler sicher. Beweisen können sie das bisher nicht: Denn noch immer sind die Passwörter nicht geknackt. Die Polizei hatte die Datenträger zunächst sogar übersehen: Erst die Nachmieter des ehemaligen Pädagogen hatten das Beweismaterial gut versteckt unter der Dunstabzugshaube gefunden.

Ähnlich wie mit den Festplatten geht es den Spezialisten mit dem Computer des 41-Jährigen, der sich vor dem Landgericht in Stade wegen dreifachen Mordes und sexuellen Missbrauchs in 20 Fällen verantworten muss. Seit Monaten versuchen sie an die darauf gespeicherten Daten zu kommen, doch eine Verschlüsselungssoftware verhindert den Zugriff. "Wir wissen noch nicht einmal, wie viele Stellen das Passwort hat", erläutert ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade.

In einer amerikanischen Krimiserie wäre das natürlich alles kein Problem. Aber wie so oft, sieht es im wirklichen Leben anders aus. Der Computer und die Festplatten von Martin N. befinden sich zurzeit im kriminaltechnischen Institut der niedersächsischen Polizei, das auch speziell geschulte IT-Forensiker beschäftigt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden außerdem zwei Informatik-Professoren hinzugezogen. Mit deren Hilfe sei es gelungen, die Schlagzahl der Decodiersoftware von 90 Passwörtern pro Sekunde auf 125.000 zu erhöhen.

Wenig Aussicht auf Erfolg

Doch die Aussichten sind nicht sehr gut: "Wenn eine starke Verschlüsselungssoftware und ein ausreichend langes, nicht erratbares Passwort verwendet wird, dann könnten alle Versuche vergeblich sein", erläutert der Bremer Mathematik-Professor Michael Hortmann, dessen Spezialgebiet Kryptographie ist - also die Wissenschaft der Verschlüsselung. Ein 16 Zeichen langes Passwort, das neben Buchstaben auch Zahlen und Sonderzeichen enthält, stellt schon eine Herausforderung dar. Die Kombinationsmöglichkeiten sind einfach zu vielfältig.

Moderne Verschlüsselungssoftware erhöht zudem die Schwierigkeit. So nutzen Hersteller wie Abelssoft in Ganderkesee bei Bremen ein Verfahren, bei dem das Passwort Teil der Verschlüsselung ist. Selbst die Programmierer der Software können diesen Schutz dann nicht mehr umgehen. "Dies ist leider auch das Problem bei Kriminalfällen, da es keinen Generalschlüssel geben kann", sagt Geschäftsführer Sven Abels. Natürlich gibt es auch Schwachstellen in der Software, doch die Komplexität macht diese trotzdem nahezu unknackbar. Das veranschaulicht Abels an folgendem Beispiel: Eine Billion Computer, von denen jeder eine Billion Schlüssel pro Sekunde ausprobiert, müssten bei 128 gesicherten Dateien noch immer fast drei Millionen Jahre rechnen.

Prozess geht diese Woche weiter

"Der einzige Schwachpunkt bei der Verschlüsselung ist der Mensch selbst", sagt der Leiter der IT-Forensik beim Bremer Landeskriminalamt, Lonio Kuzyk. Eine lange Buchstaben- und Zahlenkombination, die keinen Sinn enthält, können sich die wenigsten merken. Also verwenden sie zum Beispiel den Namen der Ehefrau und das Hochzeitsdatum. Beliebt ist auch der Notizzettel unter der Tastatur.

Der Prozess gegen den als "Maskenmann" bekanntgewordenen Pädagogen geht an diesem Mittwoch weiter. Die Staatsanwaltschaft bereitet bereits ihr Plädoyer vor. Dass sie eine lebenslange Haftstrafe fordern wird, halten Prozessbeobachter für wahrscheinlich. Drei Morde an kleinen Jungen und mehrere Missbrauchsfälle hat Martin N. gestanden. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass zwei weitere Morde auf sein Konto gehen. Nur nachweisen können sie es ihm nicht. Vielleicht finden sich die fehlenden Beweise auf dem Computer oder den Festplatten des Verdächtigen - vorausgesetzt diese werden irgendwann geknackt. Dann könnte Martin N. erneut vor Gericht stehen.

rbr/DPA
 
 
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