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Im Kraillinger Doppelmordprozess stehen die Plädoyers und das Urteil an. Die Beweislage gegen den Angeklagten Thomas S. ist erdrückend. Eine Übersicht zum Stand des zweimonatigen Indizienprozesses.
Kurz vor dem Ende des Prozesses um den Doppelmord von Krailling hat sich der Angeklagte erstmals zu den Vorwürfen geäußert. Ein skurriler Auftritt mit erstaunlichen Aussagen.
In München, Dortmund, Gelsenkirchen und Gladbach sind sie gut drauf. In Bremen und Leverkusen herrscht Gesprächsbedarf und in Kaiserslautern flattern die Nerven.
Thomas S., der mutmaßliche Doppelmörder von Krailling, steht vor Gericht. Seine Ex-Frau hält ihn für schuldig und sucht nach Erklärungen. Chronik einer tragischen Familiengeschichte.
Seit zwei Monaten steht Thomas S. in München wegen des Mordes an seinen beiden Nichten vor Gericht. Das Porträt eines offensichtlich gefühlskalten Menschen.
Was geht in Thomas S. vor? Er hat seine eigenen Nichten brutal ermordet, doch er wirkt ungerührt - trotz erdrückender Beweise. Das Urteil: lebenslange Haft. Sein Fazit: "Es glaubt mir eh keiner."
Fast zehn Monate nach dem Kraillinger Doppelmord beginnt in München der Prozess. Thomas S. soll seine Nichten Sharon und Chiara aus Habgier brutal ermordet haben.
Nach dem Doppelmord von Krailling fanden die Ermittler in der Wohnung der Mutter der beiden ermorderten Mädchen viele Blutspuren. Experten analysierten die Funde - mit ziemlich eindeutigen Ergebnissen.
Im Prozess um den Doppelmord von Krailling geht es diesmal um die Familienverhältnisse des Angeklagten. Insbesondere seine Schwiegermutter macht aus ihrem Herzen keine Mördergrube. Der Angeklagte Thomas S. sei "fett", "stinkend", ein "Schmarotzer" gewesen, dem es nur darum ging, Geld zusammenzuraffen.
Es ist ein erschütternder Bericht: Klaus P. hat zwei tote Kinder aufgefunden. Er ist der Lebensgefährte der Mutter der beiden Mädchen Sharon und Chiara. Als er im Prozess um den Doppelmord von Krailling aussagt, herrscht Stille im Gerichtssaal.
Das Urteil im Prozess um den Doppelmord von Krailling ist gefallen. Das Gericht verurteilte Thomas S. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Verteidigung will in Revision gehen.
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