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26. Juni 2009, 11:25 Uhr

Vier Jahre Haft für Totschlag im Maisfeld

War es Totschlag oder Sterbehilfe? Diese Frage hatte das Landgericht Stade im mysteriösen Fall der Toten im Maisfeld zu beantworten. Für die Richter ist nun klar: Es gibt keine Hinweise darauf, dass es Töten auf Verlangen war. Sie verurteilten die Angeklagte zu vier Jahren Haft.

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Vier Jahre Haft: Die Richter glaubten der Angeklagten Adelheid B. nicht, dass sie auf Verlangen tötete© Jens Ressing DPA/lNI/lNO

Weil sie die Nachfahrin einer Kaffee-Dynastie in einem Maisfeld erwürgt hat, muss eine 52-Jährige aus Hamburg vier Jahre in Haft. Das Landgericht Stade verurteilte die Frau am Freitag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.

Die Angeklagte hatte gestanden, die 75-Jährige im Juli 2008 getötet zu haben - will allerdings auf deren Wunsch gehandelt haben. Die Kammer hält diese Angaben nicht für glaubwürdig. Das Opfer habe in Wirklichkeit nicht sterben wollen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Armbrecht. "Demgemäß hat sich die Angeklagte nicht wegen Tötung auf Verlangen, sondern wegen Totschlags strafbar gemacht."

Hinweise durch ZDF-Sendung

Ein Jäger hatte die Leiche der alten Frau damals in dem Feld bei Kakerbeck im Kreis Stade entdeckt. Die Polizei stieß aber erst mit Hilfe von Hinweisen nach der ZDF-Sendung "Aktenzeichen: XY ... ungelöst" auf die 52-Jährige, die der alten Frau regelmäßig Essen vorbeigebracht hatte. Erst bestritt sie die Vorwürfe, gestand aber später, dass sie an dem Todestag gemeinsam mit ihrer Bekannten zum Tatort gefahren sei. Dort habe sie der 75-Jährigen wie verabredet einen tödlichen Medikamenten-Cocktail gegeben. Doch die Rentnerin habe das Glas versehentlich fallen lassen. Daraufhin habe sie die 52-Jährige aufgefordert, sie mit einem Stein zu erschlagen oder zu erwürgen.

Nach Überzeugung des Gerichts nahm die Rentnerin jedoch nur einen Schluck von der Giftmischung und schleuderte das Glas dann weg. "Sie sprach zwar von Selbstmord, wollte die Handlungsebene aber nicht beschreiten", argumentierte Armbrecht. Er folgte damit zum Teil der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahren Haft wegen Totschlags gefordert hatte. Die 52-Jährige, die den Freitod bis ins Detail geplant habe, sei enttäuscht gewesen. "Es kam zu einem Kontrollverlust." Die Frau habe sich im Affekt auf ihr Opfer gestürzt, es zu Boden gerungen und erwürgt.

Die Verteidigung will nun prüfen, ob sie Revision beantragt. "Wir werden uns das in Ruhe angucken und dann entscheiden", sagte Anwältin Katrin Bartels. Sie hatte auf eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren für Tötung auf Verlangen plädiert. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, bleibe ihre Mandantin jedoch weiter auf freiem Fuß.

AP/DPA
 
 
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