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Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 bestritten.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 bestritten.
Jahrzehntelang hat die Rote Armee Fraktion (RAF) die Bundesrepublik mit Terroraktionen überzogen. Den Höhepunkt erreichte die linke Gewalt 1977. Im Deutschen Herbst befand sich eine ganze Nation im Ausnahmezustand.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 bestritten.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung am der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 bestritten.
Im Prozess um den Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zeichnet sich eine überraschende Wende ab: Die angeklagte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will ihr Schweigen brechen und sich erstmals zu den Vorwürfen äußern, wie ihr Anwalt nach Angaben eines Gerichtssprechers vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ankündigte.
Im Prozess um den Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zeichnet sich eine überraschende Wende ab: Die angeklagte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will ihr Schweigen brechen und sich erstmals zu den Vorwürfen äußern, wie ihr Anwalt nach Angaben eines Gerichtssprechers vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ankündigte.
Auch wenn an der Selbstmord-Theorie heute kaum Zweifel bestehen, die GSG 9 brachte die Affäre an den Rand der Auflösung. Wie sich später herausstellen sollte, waren den Fahndern in Bad Kleinen unglaubliche Pannen unterlaufen.
Seit anderthalb Jahren wird in Stuttgart gegen Verena Becker prozessiert, der die Beteiligung am Buback-Mord vorgeworfen wird. Doch der Kampf um die Wahrheit ist längst vorbei. Es geht nur noch darum, irgendwie aus der Nummer rauszukommen.
Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung der Beugehaft gegen Christa Eckes aufgehoben. Als Begründung nannten die Richter die schwere Leukämie-Erkrankung der ehemaligen RAF-Terroristin.
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