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Nach EuGH-Urteil zu Mindestlohn entbrennt Debatte über Tarifverträge

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Mindestlöhnen ist in Deutschland eine Debatte über die Folgen entbrannt. Die europäischen Richterinnen und Richter in Luxemburg erklärten am Dienstag zwar zwei Bestimmungen der Mindestlohnrichtlinie für nichtig, die übrigen aber für gültig. Die Arbeitgeber zeigten sich enttäuscht, Gewerkschaften und EU-Kommission dagegen erfreut. Gestritten wurde vor allem über die vorgesehene Förderung von Tarifverhandlungen. (Az. C‑19/23)