Altersbezug

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Bundestagsplenum

Analyse: Vier Jahre Bundestag entsprechen bei Altersbezügen 28 Beitragsjahren

Bundestagsabgeordnete erwerben durch eine vierjährige Mandatsdauer im Parlament so hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftige mit Durchschnittsverdienst durch 28 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die am Samstag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Die Linke forderte eine Korrektur der Regelung.