Alkohol

Artikel zu: Alkohol

Radfahrer in Berlin

Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will Radfahren unter Alkoholeinfluss strenger ahnden und die Handynutzung am Steuer stärker kontrollieren. Radfahren solle künftig bereits ab einem Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol mit einem Bußgeld bestraft werden, heißt es in den am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgelegten Empfehlungen. Bisher liegt der Grenzwert für Radfahrer bei 1,6 Promille.