Ratgeber Zähne

Wühlen im Knochenkanal

Oft ist es die letzte Rettung: Hat sich ein Zahn bis in die Tiefe entzündet, hilft nur noch eine Wurzelbehandlung. Danach ist der Zahn zwar tot - kann aber mit einer Krone weiter seinen Dienst leisten.

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Die kranke Wurzel wird herausgefräst, der leere Kanal anschließend gefüllt©

Manchmal lässt sich ein Zahn nur mit einer Wurzelbehandlung retten. Ursache des Unheils ist meist Karies: Ist der Beißer bis ins Mark verfault, entzündet sich das Innere des Zahns: Das Gewebe schwillt an und drückt auf den Nerv. Das schmerzt höllisch. Wer das aushält, nimmt in Kauf, dass auch noch die Zahnwurzel vereitert und die Bakterien bis in den Kieferknochen hinabrutschen. Im schlimmsten Fall gelangen sie sogar bis ins Herz oder ins Gehirn. Eine Wurzelbehandlung kann die verhängnisvolle Kaskade unterbrechen: ein schwieriger Eingriff, der viel Zeit und Fingerspitzengefühl erfordert. Aber der Zahn bleibt erhalten, der Bakterien-Angriff stoppt.

Eine Wurzelbehandlung ist immer dann empfehlenswert, wenn sich das Innere des Zahns entzündet hat. Gründe dafür gibt es viele:

  • Stirbt ein Zahn ab, können sich die Wurzelhaut und der Knochen um die Wurzelspitze entzünden.
  • Wenn der Zahnarzt beim Bohren ins Zahnmark gerutscht ist, können Bakterien eindringen, der Zahn entzündet sich.
  • Bohrt der Zahnarzt zu schnell oder zu dicht am Zahnmark, kann es sich aufgrund der Wärme entzünden.
  • In seltenen Fällen können Füllmaterialien das Zahnmark so stark reizen, dass es sich entzündet.

Manchmal geht die Sache schief oder es wird teuer

Ob die Wurzelbehandlung den Zahn wirklich retten konnte, steht oft erst nach Jahren fest. Ob der Eingriff erfolgreich war, hängt davon ab, wie widerstandsfähig die Wurzeln sind, wie stark der Zahn schon geschädigt war und ob der Zahnarzt die Wurzelkanäle gut reinigt, bevor er sie versiegelt. Die Faustregel lautet: Wenn zwei Jahre danach der Kieferknochen an der Wurzelspitze intakt ist, haben Sie nichts mehr zu befürchten.

Die Krankenkassen zahlen meistens für die Wurzelbehandlung. Sie weigern sich aber, die Kosten zu übernehmen, wenn spezielle Techniken angewendet werden oder wenn deren Erfolgsaussichten unklar sind. Zudem gibt es Einschränkungen bei Backenzähnen. So begleichen die Kassen diese Kosten nur dann, wenn mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Durch die Behandlung bleibt vorhandener Zahnersatz erhalten.
  • Der Backenzahn sitzt in einer geschlossenen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass ein Backenzahn gezogen werden muss, dessen Entfernung die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzen würde.
Seite 1: Wühlen im Knochenkanal
Seite 2: Wie eine Wurzel behandelt wird
Seite 3: Die Wurzelspitzen-Resektion
 
 
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