Unfallschutz

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Bundessozialgericht: In der Regel kein Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Stürzen Patienten im Krankenhaus von der Toilette, ist dies in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Versichert sind nur "krankenhausspezifische Gefahren", wozu der Gang zur Toilette nicht gehört, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel entschied. Ausnahmen sind danach nur denkbar, wenn der Krankenhausträger Bauvorschriften oder andere Standards nicht eingehielt. Eine Ausweitung des Unfallschutzes lehnte das BSG damit ab. (Az.: B 2 U 6/23 R)
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Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Dienstag (10.00 Uhr), ob ein Sturz von der Toilette während einer Krankenhausbehandlung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Die klagende Patientin aus Berlin wurde in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses behandelt. Am Unfalltag begleitete ein Pfleger sie zwar ins Badezimmer, verließ dann aber den Raum, als die Patientin auf der Toilette saß. (Az.: B 2 U 6/23 R)
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ADAC-Test Nicht alle Motorradhelme überzeugen

Der ADAC hat elf verschiedene Tourensporthelme für Motorradfahrer getestet. Neben zwei klaren Siegern konnten zwei Modelle im Unfallschutz nicht überzeugen. Die Tester appellieren an die Hersteller.