Arbeitnehmer riskieren bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle schon bei einem kleinen Umweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitnehmer riskieren bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle schon bei einem kleinen Umweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger einen Umweg von 100 Metern gemacht, um bei einer Bank Geld abzuheben und war verunglückt. Nach Auffassung der Richter handelte es sich nicht um einen Arbeitsunfall, da der Umweg aus privaten und nicht aus beruflichen Gründen gemacht wurde. Das Abheben des Geldes habe nicht «so im Vorbeigehen» erledigt werden können (AZ.: B 2 U 40/02 R).