Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner haben vorerst keinen Anspruch auf mehr Geld. Bei Erhöhungen durfte sich der Gesetzgeber zunächst auf neu beginnende Renten beschränken und die Bestandsrentner außen vor lassen, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Das Gleichbehandlungsgebot sei dadurch nicht verletzt. (Az: B 5 R 29/21 R)