NS-Opfer Ghetto-Arbeiter haben Anspruch auf Rente

Zwangsarbeiter in NS-Ghettos während des Zweiten Weltkrieges haben Anspruch auf eine Rente. Dies entschied das Bundessozialgericht und gab damit drei jüdischen Klägern Recht. Das Urteil könnte Tausende ehemalige Ghetto-Bewohner auf den Plan rufen, ebenfalls zu klagen.

Für Arbeit im Ghetto während des Zweiten Weltkriegs steht NS-Opfern grundsätzlich eine Rente zu, wie das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel urteilte. Nach der Entscheidung des 13. Senats stehen den Betroffenen auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung ausschließlich in Naturalien erfolgte.

Das Gericht urteilte außerdem, dass weder die Höhe der Bezahlung noch das Alter den Rentenanspruch beeinflussen. Anspruchsberechtigt seien auch diejenigen, deren Lohn nicht an sie selbst, sondern an einen Dritten floss.

Geklagt hatten zwei Männer und eine Frau, die heute zwischen 80 und 87 Jahren alt sind. Als Juden waren sie während der nationalsozialistischen Besatzungszeit in polnischen und weißrussischen Ghettos als Elektromechaniker bei der Wehrmachtspost, in einer Lederfabrik und den "Reichswerken Hermann Göring", damals einer der größten deutschen Konzerne, beschäftigt. Dafür bekamen sie Essen, Lebensmittel oder Coupons, manchmal auch etwas Bargeld.

AP
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