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Gerichtsurteil für Hartz-IV-Empfänger Sammler müssen sich von ihren Münzen trennen

Wer als Hartz-IV-Empfänger kostspieligen Hobbys wie Münz- oder Briefmarkensammlungen frönt, muss diese erst verkaufen, bevor er mit Unterstützung rechnen kann. Das entschied das Bundessozialgericht.

Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen (Az: B 14 AS 100/11 R). Die Münzsammlung des klagenden Mannes sei ein verwertbarer Vermögensgegenstand, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Jobcenter Region Hannover hatte dem Bauingenieur in den Jahren 2005 und 2006 Arbeitslosengeld II für ein halbes Jahr nur als Darlehen gewährt und dies mit der Münzsammlung des Mannes im Wert von rund 21.000 Euro begründet. Der 52-Jährige aber verlangte die Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss und klagte. Er argumentierte, ein Verkauf der Sammlung sei unwirtschaftlich, da er rund 27.000 Euro bezahlt habe. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos gewesen.

Liebhaberei statt Geldanlage

Sein Rechtsanwalt sagte, eine Münzsammlung sei reine Liebhaberei und als Art der Anlage vergleichbar mit Immobilien. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist. Den Argumenten des Anwalts folgte der Senat aber nicht. Bei frei handelbaren Vermögensgegenständen könne keine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit gezogen werden, betonte der Vorsitzende Richter.

Laut Gesetz müssen Arbeitslose Vermögenswerte nicht verkaufen, wenn dies "offensichtlich unwirtschaftlich" ist. Damit wolle der Gesetzgeber "einen wirtschaftlichen Ausverkauf verhindern", stellte das BSG nun klar. Nach bisheriger BSG-Rechtsprechung müssen Arbeitslose beispielsweise eine Lebensversicherung nicht verkaufen, wenn ihr Rückkaufwert noch deutlich unter den bisherigen Einzahlungen liegt.

Nach eigenen Angaben besaß der Mann, der heute als Lagerarbeiter tätig ist, rund 240 Münzen, darunter Taler aus dem 16. Jahrhundert. Etwa 50 Münzen habe er mit einem Verlust von rund 35 Prozent verkaufen müssen.

mlr/DPA/AFP DPA

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